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Baugesetzbuch - Novelle: Wohnbebauung und Lärmschutz in Einklang bringen

Archivmeldung vom 03.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gesetze & Gesetzesbücher (Symbolbild)
Gesetze & Gesetzesbücher (Symbolbild)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Das Bundeskabinett wird morgen über den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegten Referentenentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung - kurz die BauGB-Novelle - entscheiden.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, spricht über Licht und Schatten der Novelle, die auch die Schaffung von Wohnraum erleichtern und beschleunigen soll: "Die erleichterten Möglichkeiten zur Aufstockung und Hinterhofbebauung sind sinnvoll und ermöglichen gerade im angespannten innerstädtischen Bereich die Schaffung von Wohnraum, ohne dass ein bestehender Bebauungsplan geändert werden muss. 

Zur Verkürzung von Bebauungsplanverfahren ist es auch gut, dass Gemeinden die Bebauungspläne nach Ende der Beteiligungsverfahren innerhalb von zwölf Monaten veröffentlichen sollen. In der Praxis nimmt die Aufstellung von Bebauungsplänen heute viel zu viel Zeit in Anspruch, in Berlin im Schnitt zehn Jahre. Insoweit kann die Einführung einer Frist hier zu einer deutlichen Verkürzung führen.

Aber es gibt auch Anpassungsbedarf. So brauchen wir ein ambitionierteres Vorgehen für den ländlichen Raum. Die vorgesehenen Lärmschutzbestimmungen müssen so angepasst werden, dass die Baulandentwicklung gefördert wird und die Wohnbebauung auch möglich ist. Wir müssen hier einen guten Ausgleich finden, damit wir den dringend benötigten Wohnungsbau nicht durch zu hohe Lärmschutzbestimmungen ausbremsen. Aufgrund der begrenzten Bauflächen, wird dieses Thema auch im städtischen Bereich an Bedeutung gewinnen.

Daneben muss auch die Schaffung ausreichenden Wohnraums im sog. unbeplanten Bereich gestärkt werden, also dort, wo es keine konkreten Vorgaben durch einen Bebauungsplan gibt. In der Vergangenheit gab es hier regelmäßig Planungsprobleme, wodurch Bauvorhaben im schlechtesten Falle vollständig verhindert worden sind.

Wir werden uns für die Anpassungen und Ergänzungen im weiteren parlamentarischen Verfahren einbringen."

Quelle: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (ots)

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