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Kanzleramt darf Suche nach Kohl-Akten weiter geheim halten

Archivmeldung vom 25.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Helmut Kohl und Angela Merkel
Helmut Kohl und Angela Merkel

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundeskanzleramt darf seine Prüfungen zu verschwundenen Akten des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl weiterhin geheim halten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Eilklage des "Tagesspiegels" zurückgewiesen, über den aktuellen Stand der internen Suche nach den Unterlagen informiert zu werden, berichtet die Zeitung am Freitag auf ihrer Internetseite.

Es fehle an dem für gerichtliche Eilverfahren nötigen öffentlichen Interesse, hieß es demnach zur Begründung. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte den Beschluss: "Diese Entscheidung ist für den DJV absolut unverständlich. Es ist von aktuellem Interesse, ob und welche Akten fehlen", heißt es laut "Tagesspiegel" in einer Stellungnahme.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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