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Juristen kritisieren Gesetzentwurf zur Privatisierung der Bahn

Archivmeldung vom 12.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Am Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Bahnprivatisierung gibt es zunehmend Kritik. Die Mehrheit der Juristen, die der Bundestags-Verkehrsausschuss Ende Mai dazu anhören will, zweifelt daran, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. "So wie das Gesetz bisher gemacht ist, ist es verfassungsrechtlich höchst bedenklich", sagte der Hamburger Rechtswissenschaftler Michael Fehling dem "Tagesspiegel am Sonntag".

Das Modell von Verkehrsminister wolfgang Tiefensee sei vom Prinzip her zwar nicht grundsätzlich rechtlich unmöglich, mit dem aktuellen Entwurf habe der Bund aber zu wenig Einflussmöglichkeiten auf das Netz. "Der Bund muss auch faktisch die großen Linien vorgeben können", rügte wiederum Robert Uerpmann-Wittzack von der Universität Regensburg. Eine rein formale Eigentumsposition wäre eine "leere Hülse, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt". Ähnlich äußerte sich der Frankfurter Rechtsprofessor Georg Hermes: "Ich sehe den Entwurf sehr skeptisch." Als klarer Befürworter der Regelung Tiefensees unter den geladenen Juristen gilt bislang nur der Rostocker Jurist Hubertus Gersdorf, der bereits ein Gutachten für das Verkehrsministerium zum Gesetzentwurf verfasst hat. "Der Bund hätte mit dem Gesetz die gleichen Kontrollrechte wie im heutigen Konstrukt", findet er. Also gebe es für einen Konflikt mit der Verfassung "keinen Anhaltspunkt".

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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