Juristen kritisieren Gesetzentwurf zur Privatisierung der Bahn
Archivmeldung vom 12.05.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Bahnprivatisierung gibt es zunehmend Kritik. Die Mehrheit der Juristen, die der Bundestags-Verkehrsausschuss Ende Mai dazu anhören will, zweifelt daran, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. "So wie das Gesetz bisher gemacht ist, ist es verfassungsrechtlich höchst bedenklich", sagte der Hamburger Rechtswissenschaftler Michael Fehling dem "Tagesspiegel am Sonntag".
Das Modell von
Verkehrsminister wolfgang Tiefensee sei vom Prinzip her zwar nicht
grundsätzlich rechtlich unmöglich, mit dem aktuellen Entwurf habe der
Bund aber zu wenig Einflussmöglichkeiten auf das Netz. "Der Bund muss
auch faktisch die großen Linien vorgeben können", rügte wiederum
Robert Uerpmann-Wittzack von der Universität Regensburg. Eine rein
formale Eigentumsposition wäre eine "leere Hülse, die den
verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt". Ähnlich äußerte
sich der Frankfurter Rechtsprofessor Georg Hermes: "Ich sehe den
Entwurf sehr skeptisch." Als klarer Befürworter der Regelung
Tiefensees unter den geladenen Juristen gilt bislang nur der
Rostocker Jurist Hubertus Gersdorf, der bereits ein Gutachten für das
Verkehrsministerium zum Gesetzentwurf verfasst hat. "Der Bund hätte
mit dem Gesetz die gleichen Kontrollrechte wie im heutigen
Konstrukt", findet er. Also gebe es für einen Konflikt mit der
Verfassung "keinen Anhaltspunkt".
Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel