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Vor Verhandlung des Verfassungsgerichts: SPD-Bundestagsfraktion sieht die Wahlrechtsreform als "Blaupause" auch für die Länderparlamente

Archivmeldung vom 23.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Johannes Fechner (2021)
Johannes Fechner (2021)

Foto: Spdbt
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat angeregt, die 2023 von der Ampel-Koalition beschlossene Reform des Bundestagswahlrechts auch auf die Länder zu übertragen. "Nach jahrzehntelanger Blockade der Union hat die Ampel den Bundestag verkleinert und das Wahlrecht durch die Abschaffung der Ausgleichs- und Überhangmandate vereinfacht", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

"Dabei haben wir ausgeschlossen, dass die Sitzverteilung vom Wählervotum abweichen kann. Diese wichtigen Ziele sind auch für Länderparlamente sinnvoll, und darum freuen wir uns, wenn Bundesländer unsere Wahlrechtsreform als Blaupause für Reformen übernehmen."

Der Bundestag hatte im März 2023 ein Wahlgesetz beschlossen, das die Verrechnung von Erst- und Zweitstimme neu regelt. Dadurch soll die Größe des Parlaments dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzt werden. Überhangs- und Ausgleichsmandate gibt es auch in vielen deutschen Landtagen. Ab Dienstag befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Wahlrechtsreform, gegen die mehrere Klagen vorliegen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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