SPD bringt Grundgesetz-Änderung ins Gespräch - Andersdenkende Parteien die Finanzierung entziehen
Archivmeldung vom 19.01.2017
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Freigeschaltet durch André OttIn der Diskussion um staatliche Finanzierungszuschüsse für die NPD bringt die SPD eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 21 ins Gespräch. "Es wurde höchstrichterlich bestätigt: die NPD ist verfassungsfeindlich. Es kann nicht sein, dass die NPD weiter am Tropf des Steuerzahlers hängt. Mit diesem Urteil im Rücken sollten wir jetzt prüfen, ob wir neue Kriterien für die Parteienfinanzierung schaffen und verfassungsfeindliche Parteien von der finanziellen Unterstützung durch den Staat ausschließen", sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, der "Bild".
"Das wäre nur mit einer Grundgesetzänderung möglich. Denkbar ist hier eine Erweiterung von Artikel 21." Mit einer Ergänzung des Artikels könnten "offensichtlich verfassungsfeindliche" Parteien von Zuschüssen aus der Steuerkasse ausgeschlossen werden.
Im Bundestag wäre dafür eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte Dienstag entschieden, dass die NPD nicht verboten wird. 2015 erhielt die rechtsextreme Partei rund 1,3 Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur