Ex-BND-Chef fordert "Bürgeranwalt" bei der Online-Durchsuchung
Archivmeldung vom 03.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer frühere Chef des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Prof. Hansjörg Geiger, fordert im Südwestrundfunk die Einführung eines "Bürgeranwalts", um bei Fällen der Telefonüberwachung oder einer künftigen "Online-Durchsuchung" die Rechte der Betroffenen zu stärken.
Zwar sei bei der Online-Durchsuchung eine Richterkontrolle
vorgesehen und bei der Telefonüberwachung jetzt schon üblich, sagte
Geiger dem SWR, doch diese Kontrolle allein halte er für nicht
ausreichend, da der Betroffene nichts von der Anordnung erfahre und
sich somit nicht wehren könne.
"Auch Richter können Sachverhalte einmal falsch einordnen", so
Geiger im SWR-Interview. "Und weil wir Menschen Fehler machen, weil
wir Befugnisse ausdehnen, weil wir mal etwas falsch sehen, ist es
wichtig, dass wir Kontrolle haben. Das ist kein Misstrauen, sondern
ein ganz natürlicher Ausgleich." So könne ein Rechtsanwalt als
unabhängiger "Bürgeranwalt" solche Entscheidungen kontrollieren und
unter Umständen eingreifen. Die Rechte des Betroffenen seien so
besser gewahrt - auch wenn er aus Gründen der Geheimhaltung bis zum
Ende der Überwachung gar nichts davon erfahre. Deshalb fordert Geiger
auf der Grundlage seiner Erfahrungen die Einführung eines solchen
"Bürgeranwalts", also eine gesetzliche Regelung, die bei
Überwachungsmaßnahmen zwingend die Beteiligung eines unabhängigen
Anwalts für den Betroffenen vorschreibe.
Seines Wissens sei die Idee vom "Bürgeranwalt" ohne europäisches Vorbild, sagte Geiger dem SWR. Aber gerade die mögliche Einführung einer Online-Durchsuchung wäre ein gutes Beispiel, ein solches Modell auszuprobieren, weil es gerade hier um einen Eingriff in einen wesentlichen Teil des Lebens gehe, so Geiger.
Quelle: Pressemitteilung SWR