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Erste Klage gegen Grundsteuer in NRW

Archivmeldung vom 14.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Ärger über die Festsetzung der neuen Grundsteuer in NRW reißt nicht ab: Die Zahl der Einsprüche gegen bereits ergangene Grundsteuerbescheide hat einen neuen Höchststand erreicht. Außerdem gibt es die erste Klage gegen einen Festsetzungsbescheid, wie die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf eine Antwort von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf eine bisher unveröffentlichte parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion berichtet.

Demnach sind bei den Finanzämtern des Landes bis Ende Mai insgesamt 714.000 Einsprüche eingegangen, seit Ende des ersten Quartals 2023 hat sich die Zahl damit nahezu verdoppelt. FDP-Vizefraktionschef Ralf Witzel rechnet am Ende sogar mit rund einer Million Einsprüchen. "Dieses Chaos hilft niemandem und gefährdet Steuergerechtigkeit in anderen, wichtigeren Bereichen der Finanzverwaltung, wenn das Personal sich fast nur noch um den Grundsteuerstreit kümmern kann", sagte Witzel der Zeitung. Kürzlich hatte die Deutsche Steuer-Gewerkschaft den durch die Grundsteuerreform ausgelösten Arbeitsaufwand in den Finanzämtern als "unerträglich" kritisiert. Für Unruhe sorgt auch das erste in NRW anhängige Klageverfahren gegen einen Grundsteuerbescheid. 

Kritiker fürchten, dass dies der Auftakt einer ganzen Klagewelle sein könnte, die auf die Finanzverwaltung zurollt. "Ohne Kurswechsel der Regierung folgt der Einspruchswelle bei den Finanzämtern schon bald die Klagewelle vor Gericht", so Witzel weiter. Es drohe der "Zusammenbruch" der Finanzverwaltung. Die Landtags-FDP fordert Minister Optendrenk dem Bericht zufolge auf, strittige Steuerbescheide ruhend zu stellen und einem in anderen Bundesländern längst gängigen Musterverfahren zuzustimmen. Derzeit muss jeder, der gegen seinen Grundsteuerbescheid vorgehen will, selbst klagen, sobald sein Einspruch abgelehnt wurde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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