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Im ersten Halbjahr 2018 bereits mehr als hundert Neonazi-Konzerte

Archivmeldung vom 14.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fans beim Konzert: Traurige Songs sind beliebt. Bild bluefeeling, pixelio.de
Fans beim Konzert: Traurige Songs sind beliebt. Bild bluefeeling, pixelio.de

In Deutschland haben im ersten Halbjahr 2018 insgesamt 131 Musikveranstaltungen der Neonazi-Szene stattgefunden - vom kleinen Liederabend bis zum großen Konzert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linkspartei hervor, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Dienstag). Die Behörden zählten dabei mehr als 13.000 Besucher. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, kritisierte: "Leider kann ich bis heute nicht erkennen, dass es ein abgestimmtes Vorgehen der Behörden in Bund und Ländern gibt, um diesem Treiben der Naziszene wirksam etwas entgegen zu setzen."

Eine der größten derartigen Veranstaltungen soll am 25. August in Thüringen stattfinden. Der Veranstalter hat eine Besucherzahl von 3000 angegeben, der Verfassungsschutz des Landes geht aber von mehr Zuhörern aus. Im vergangenen Jahr besuchten etwa 6000 Neonazis aus Deutschland und dem Ausland die Veranstaltung. Für Empörung sorgte dabei, dass Rechtsextreme ungehindert von der Polizei den Hitlergruß zeigen und "Heil Hitler" rufen konnten. Die juristische Aufarbeitung der Vorfälle dauert an. Die Thüringische Landesregierung hatte daraufhin angekündigt, derartige Veranstaltungen künftig erschweren zu wollen.

In ihrer Antwort hält sich die Bundesregierung mit weiteren Informationen zu den Veranstaltungen zurück, um V-Männer nicht zu gefährden. Diese bewegten sich in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld, schreibt das Ministerium. "Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperlichen Unversehrtheit der jeweiligen Person gefährdet wäre."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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