SZ: Leistungen für Asylbewerber sollen gesetzlich angehoben werden
Archivmeldung vom 30.11.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittErstmals seit fast 20 Jahren sollen die Leistungen für Asylbewerber gesetzlich angehoben werden: Die Flüchtlinge erhalten künftig deutlich mehr Geld, müssen aber schneller mit Sanktionen rechnen. Dies geht laut der "Süddeutschen Zeitung" aus dem Entwurf der Bundesregierung für ein neues Asylbewerberleistungsgesetz hervor. Demnach sollen Flüchtlinge fast so viel Unterstützung erhalten wie Hartz-IV-Empfänger, allerdings soll die Hilfe möglichst als Sachleistung gewährt werden, etwa in Form von Essenspaketen. Zudem sollen die Asylsuchenden nach zwei Jahren in Deutschland ein Recht auf Sozialhilfe erhalten.
Die Änderungen gehen auf ein weitreichendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Juli zurück. Die Karlsruher Richter hatten darin die bisherige Hilfe für Asylbewerber als verfassungswidrig niedrig verworfen und eine sofortige Anhebung der Sätze angeordnet. Ähnlich wie bei der Festlegung der Hartz-IV-Sätze müsse die Höhe der Unterstützung nachvollziehbar ermittelt und der Preisentwicklung angepasst werden, urteilten die Richter.
Bei der näheren Ausgestaltung der Hilfe ließ Karlsruhe der Politik freie Hand. Diesen Spielraum will die Koalition nun auch dazu nutzen, Flüchtlingen die Sozialleistung leichter kürzen zu können.
Nach SZ-Informationen drang Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) darauf, eine solche Regelung in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Sie sieht vor, dass Asylantragsteller aus Herkunftsländern, die nicht für politische Verfolgung bekannt sind, eine geringere Unterstützung erhalten. Dies sei nötig, um die Einreise aus "asylfremden, insbesondere aus wirtschaftlichen Motiven" zu bekämpfen, heißt es in der Begründung des Gesetzes.
In den vergangenen Monaten war die Zahl der Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien, in der Regel Roma, stark gestiegen. Ihre Anträge werden fast alle abgelehnt. Friedrich will Serbien und Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären lassen - damit erhielten Menschen aus diesen Ländern trotz des Karlsruher Urteils weniger Leistungen.
In den übrigen Fällen können Asylbewerber mit einer etwa zehn Prozent geringeren monatlichen Zahlung rechnen als Hartz-IV-Empfänger, wenn sie Bargeld erhalten. Einem alleinstehenden Erwachsenen sollen 336 Euro (Hartz IV: 374) zustehen, Kindern bis zum sechsten Geburtstag 202 Euro (Hartz IV: 219). Die Differenz erklärt sich auch mit einer anderen Regelung zum Hausrat. Wegen ihres oft kurzen Aufenthalts sollen Asylbewerber Ofen oder Waschmaschine von Amts wegen gestellt bekommen, statt eine pauschale Barzahlung zu erhalten. Bisher lagen die Sätze gut ein Drittel unter Hartz-IV-Niveau. Sie sollen künftig parallel zu Hartz IV angehoben werden. Zudem sollen Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien wie Hartz-IV-Empfänger vom Bildungspaket profitieren.
Das Asylbewerberleistungsgesetz war auf dem Höhepunkt der Asylzuwanderung 1993 eingeführt worden. Die Sätze waren nie erhöht worden. Grüne und Linke forderten am Donnerstag im Bundestag erneut seine Abschaffung. Union, FDP und SPD lehnten dies ab.
Quelle: dts Nachrichtenagentur