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Union warnt Ampel-Fraktionen vor Alleingang bei Wahlrechtsreform

Archivmeldung vom 07.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Q)Wahlkampf
(Q)Wahlkampf

Bild: Eigenes Werk / Ott

Der Justiziar der Unionsfraktion und CDU-Obmann in der Wahlrechtskommission des Bundestages, Ansgar Heveling, hat die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP vor einem Alleingang bei der Wahlrechtsreform gewarnt.

"Der Bundestag hat eine Wahlrechtskommission eingesetzt, aber es macht nicht den Eindruck, als wolle die Ampel dort eine gemeinsame Lösung für eine Wahlrechtsreform finden", sagte Heveling der "Rheinischen Post".

"Offenbar haben sich die Ampel-Fraktionen vielmehr bereits auf ihr Modell festgelegt. Dann bleibt leider wenig Raum für Konsens oder Kompromisse. Das ist schade, zumal CDU und CSU gesprächsbereit sind", sagte Heveling. Aber ein evident verfassungswidriger Vorschlag könne dazu nicht die Grundlage sein. Der Ampel-Vorschlag sieht unter anderem vor, die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten einer Partei in Höhe des Zweitstimmenergebnisses dieser Partei zu deckeln. Dazu äußerte Heveling Bedenken. "Das Modell der Ampel entmündigt die Wähler, indem es aus Wahlkreisgewinnern nachträglich Verlierer macht und umgekehrt", sagte er. Das stelle das Votum der Wähler auf den Kopf und widerspreche offensichtlich dem Mehrheitsprinzip, das für jede Wahl konstitutiv sei.

"Die Ampel scheint von ihrer Idee aber so eingenommen zu sein, dass elementare demokratische Grundsätze vergessen werden", kritisierte er. Heveling warb hingegen für das sogenannte Grabensystem, bei dem Erst- und Zweitstimme komplett voneinander getrennt seien. "Ein solches Modell lässt viele Varianten zu, etwa was das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitstimmenmandaten angeht oder Mindestquoren für das Gewinnen von Wahlkreisen", sagte Heveling. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese erteilte diesem Konzept eine Absage. "Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir bis Jahresende gesetzlich regeln, dass sich die Größe des Bundestags genau an der Zahl der Zweitstimmen bemisst", sagte Wiese. "Das von der Union vorgeschlagene Graben-Modell wird zur Wahl des russischen Parlaments in einem autoritär geführten Staat verwendet. Daran sollte sich das deutsche Wahlrecht aber sicherlich nicht ausrichten", sagte Wiese. "Wir als Ampel-Koalitionen wollen eine gerechte Wahlrechtsreform, die nicht eine Regionalpartei überproportional bevorteilt. Unser Vorschlag ist absolut verfassungskonform." Dennoch werde es hiergegen mit hoher Wahrscheinlichkeit Verfassungsklagen geben, sagte Wiese.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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