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Staatsrechtler von Arnim kritisiert Ehrensold für Wulff

Archivmeldung vom 02.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christian Wilhelm Walter Wulff Bild: bundespraesident.de / Jesco Denzel
Christian Wilhelm Walter Wulff Bild: bundespraesident.de / Jesco Denzel

Die Entscheidung des Bundespräsidialamtes, dem zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff den Ehrensold zu gewähren, ist auf scharfe Kritik des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim gestoßen. "Jetzt haben Beamte, die kürzlich noch Untergebene und politische Weggenossen von Wulff waren, darüber entschieden. Da stellt sich die Frage ihrer Unbefangenheit", sagte von Arnim der "Neuen Presse". Man hätte wenigstens warten können, bis Joachim Gauck im Amt ist, kritisierte der Staatsrechtler. So gebe es keine gerichtliche und keine politische Kontrolle.

Hätte etwa die Bundesregierung darüber entschieden, gäbe es eine Kontrolle des Bundestages. "Die Bundesregierung wäre meiner Ansicht nach ohnehin die richtige Adresse für eine solche Entscheidung gewesen", betonte von Arnim. Er sprach sich für ein Übergangsgeld für ausgeschiedene Bundespräsidenten für bis zu zwei Jahren aus. Im Fall einer Verurteilung sollte dringend geprüft werden, ob das Beamtengesetz auch auf den Ex-Bundespräsidenten übertragbar sei: "Beamte, die wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit verurteilt werden, verlieren ab einem bestimmten Strafmaß ihr Ruhegehalt", so der Staatsrechtler.

Bundestags-Haushaltsausschuss sieht keine Einflussmöglichkeit bei Wulff-Ehrensold

Die Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses, Petra Merkel (SPD), sieht kein Mitspracherecht des Gremiums bei der Gewährung des Ehrensolds für den zurück getretenen Bundespräsidenten Christian Wulff. "Es ist gesetzlich geregelt, dass das Bundespräsidialamt für die Erteilung eines Ehrensolds für den Bundespräsidenten zuständig ist", sagte sie der "Mitteldeutschen Zeitung". "Das Bundespräsidialamt hat entschieden, dass der Ehrensold für Christian Wulff rechtmäßig ist. Das Entscheidungsrecht liegt demnach nicht beim Bundestag, also auch nicht beim Haushaltsausschuss." Sie fügte mit Blick auf Wulff allerdings hinzu: "Wenn das Gesetz so ist, dann steht ihm der Ehrensold auch zu - solange er nicht gerichtlich belangt wird. Dann muss neu geprüft werden."

Die für den Etat des Bundespräsidenten zuständigen Berichterstatter im Haushaltsausschuss wollen sich nach Informationen des Blattes am Freitagvormittag mit dem Thema befassen. Es sind der stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende Herbert Frankenhauser (CDU), Carsten Schneider (SPD), Jürgen Koppelin (FDP) und Dietmar Bartsch (Linksfraktion).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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