Ökonom Werding fordert Renten-Anpassung an Inflation
Archivmeldung vom 07.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićUm das gesetzliche Altersvorsorgesystem generationengerechter aufzustellen, hat der Wirtschaftsweise Martin Werding vorgeschlagen, Rentensteigerungen künftig anders zu berechnen. "Denkbar wäre, die individuellen Renten beim Eintritt in den Ruhestand großzügiger zu bemessen als bisher, aber anschließend nur noch an die Inflation anzupassen, nicht an die Lohnentwicklung", sagte Werding den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Derzeit spielt eine mögliche Steigerung der Verbraucherpreise bei der
Rentenberechnung keine Rolle. Eine Erhöhung der gesetzlichen
Altersbezüge geht stattdessen mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung
in Deutschland einher: Steigen die Gehälter, ziehen die Renten in der
Regel im Folgejahr nach - immer zum 1. Juli.
Als weitere
Möglichkeit, für mehr Gerechtigkeit innerhalb des Rentensystems zu
sorgen und möglicherweise Ausgaben in Grenzen zu halten, schlägt Werding
auch mit Blick auf mögliche Erhöhungen vor, zwischen Rentnern
umzuverteilen. "Alternativ könnte man zwischen höheren und niedrigeren
Renten umschichten, also überdurchschnittliche Renten weniger stark
anpassen als geringe und durchschnittliche", erklärte der Top-Ökonom.
Werding
sagte weiter, bei der Rentenfinanzierung stehe Deutschland wegen der
demografischen Alterung in den nächsten 10 bis 15 Jahren vor "enormen
Herausforderungen." Die Ampelkoalition hatte sich grundsätzlich darauf
geeinigt, das sogenannte Rentenniveau als Indikator für die
Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Renten bis 2039 auf 48 Prozent
festzuschreiben. Der Wirtschaftsweise erklärte, perspektivisch auch ein
höheres Rentenniveau für möglich zu halten - gemeinsam mit dem
Altersvorsorgedepot, das Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)
auf den Weg bringen will.
Um daraus Resultate zu sehen, sei aber
Zeit nötig. Erst nach 2040 würde man wohl "spürbare Effekte" sehen.
"Dann könnte das Sicherungsniveau zusammen mit der gesetzlichen Rente
bei 50 Prozent liegen, statt bei 45 Prozent, wie unter dem geltenden
Recht. 2065, also wenn Versicherte 40 Jahre lang ergänzend vorgesorgt
haben, werden daraus mehr als 60 Prozent", sagte Werding.
Quelle: dts Nachrichtenagentur