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SSW Landesverband: Wir werden weiter für die Bürgerbeteiligung kämpfen

Archivmeldung vom 02.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wahl, Wahlurne, Stimmabgabe (Symbolbild)
Wahl, Wahlurne, Stimmabgabe (Symbolbild)

Bild: Holger Lang / pixelio.de

Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Schleswig zur Anhebung der Mindestfraktionsstärke in Gemeinde- und Kreisparlamenten sowie der Neuregelung für Bürgerentscheide und Bürgerbegehren erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms: "Das Verfassungsgericht hat heute klar gestellt: Sofern alle Parteien ungehinderten Zugang zur parlamentarischen Bühne haben, was bei Kommunal- und Kreistagswahlen mangels Sperrklausel der Fall ist, dann ergeben sich daraus für Minderheitenparteien auch keine Nachteile, die im Rahmen des verfassungsrechtlichen Minderheitenschutzes ausgeglichen werden müssten."

Harms weiter: "Es ist kein Geheimnis, dass ich dem Minderheitenschutz persönlich eine höhere Bedeutung beigemessen hätte. Denn die Anhebung der Mindestfraktionsstärke von zwei auf drei Mandate in größeren Kommunalparlamenten ist für uns als Minderheitenpartei eine besondere Herausforderung. Als Interessenvertretung zweier gesellschaftlicher Minderheiten fällt es uns in der Natur der Sache schwerer in hoher Zahl in Kommunalparlamente einzuziehen als anderen Parteien.

Dennoch kann ich die Argumentation des Verfassungsgerichts akzeptieren. Das ist Gleichstellung im Guten wie im Schlechten.

Wichtig ist für uns, dass der bestehende Minderheitenschutz im Wahlrecht nicht angezweifelt wurde und insofern zumindest Status Quo besteht. Denn das bedeutet im Umkehrschluss auch: Sollte der Gesetzgeber in Zukunft eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen einführen, dann müsste Minderheitenparteien auch entsprechend ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Was die von Schwarz-Grün erschwerten Bürgerentscheide und Bürgebegehren betrifft, nehme ich mit Interesse zur Kenntnis, dass es sich hierbei nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts um eine rein politische Entscheidung im Ermessen des Gesetzgebers handelt, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Im Umkehrschluss heißt dies schließlich: Sie ist auch widerruflich.

Und genau dafür werden wir uns jetzt noch stärker einsetzen: Dass die Bürgerinnen und Bürger im Land ihre Beteiligungsrechte wieder zurück bekommen."

Quelle: SSW

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