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Zeitung: NRW-Landesregierung verbietet Passagier-Nachtflüge in Köln/Bonn

Archivmeldung vom 17.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flughafen Köln/Bonn „Konrad Adenauer“ Bild: Raimond Spekking / CC-BY-SA-3.0 (via Wikimedia Commons)
Flughafen Köln/Bonn „Konrad Adenauer“ Bild: Raimond Spekking / CC-BY-SA-3.0 (via Wikimedia Commons)

Landesverkehrsminister Harry K. Voigtsberger hat das Verbot von Passagierflügen am Köln/Bonner Flughafen zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens auf den Weg gebracht. Nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" billigte das Landeskabinett am Dienstag in Düsseldorf eine entsprechende Tischvorlage. Danach sind verspätete Landungen noch bis 0.30 Uhr möglich. Der Beschlussvorschlag kann aber erst in Kraft treten, wenn auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer grünes Licht gibt. Dies gilt allerdings als nicht sehr wahrscheinlich.

Laut Flughafen Köln/Bonn werden  zwischen null und fünf Uhr morgens jährlich rund 6000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) verzeichnet. 1,2 Millionen Passagiere seien von der Neuregelung betroffen. Sun Express, eine Tochter von Lufthansa und Turkish Airlines, wickelt die meisten Passagierflüge nachts ab, dicht gefolgt von Air Berlin. Pegasus Airlines, die vor allem in die Türkei fliegt, folgt auf Rang drei, es folgen Germanwings und Tuifly. Für den nächtlichen Frachtflugverkehr ändert  sich nichts. Vor der Kabinettssitzung hatte Voigtsberger noch einmal den Betroffenen - Flughafen und Fluggesellschaften - Gelegenheit gegeben, ihre Positionen darzulegen. Dies hatten aber auch schon in den Monaten zuvor ihre Stellungnahmen im Rahmen eines schriftlichen  Anhörungsverfahrens abgeben können. Nach Abwägung der Argumente ist das Verkehrsministerium aber der Auffassung, das eine Kernruhezeit für Passagierflüge nicht nur rechtlich zulässig ist, sondern die zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen sich für die Betroffenen auch in geringen Grenzen halten.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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