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Groß fordert neues strengeres Mietrecht

Archivmeldung vom 19.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürokratie...
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Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Der wohnungs- und baupolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Groß, hat eine weitere deutliche Verschärfung des Mietrechts gefordert. "Im Grunde genommen müssen wir jetzt schon eine Mietrechtsnovelle III vorbereiten, mit strengeren Regeln", sagte Groß der "Welt". "Wenn sich die Lage am Markt so schnell weiterentwickelt wie jetzt, muss man auch innerhalb einer Legislaturperiode in der Lage sein zu reagieren und die ursprünglichen Vorhaben anzupassen."

Die aktuelle Mietrechtsnovelle, die am Freitag dem Bundestag vorgelegt wird, sehe Groß als einen "ersten sehr wichtigen Schritt für mehr Mieterschutz." Darin sind unter anderem mehr Auskunftspflichten für Vermieter vorgesehen, die eine Miete oberhalb der Grenzen der Mietpreisbremse verlangen. So müssen sie beispielsweise neue Mieter vor Vertragsschluss darüber informieren, ob es bereits eine Vormiete über der zulässigen Preisgrenze gegeben hat. In solchen Fällen gilt ein Bestandsschutz. Auch haben Mieter etwas bessere Sanktionsmöglichkeiten. "Immerhin können Mieter künftig einfacher als bisher nach Abschluss des Mietvertrags eine vermeintlich zu hohe Miete schriftlich rügen", so Groß weiter. Doch sei die Rechtsunsicherheit im Zweifel weiterhin zu groß, und die Mieter könnten kaum kontrollieren, ob sich ein Vermieter an die Mietpreisbremse hält oder nicht. "Deshalb bin ich der Ansicht, dass dieses Instrument weiterentwickelt werden muss", so der SPD-Politiker.

"Eigentlich müsste es einen Automatismus geben, beziehungsweise ein einfaches Recht für Mieter, die Miete auf Eigeninitiative auf das zulässige Niveau absenken zu dürfen - bis Vermieter entsprechende Belege vorgelegen, die einen höheren Betrag rechtfertigen", so Groß. Die Beweispflicht müsse umgedreht werden. "Außerdem sollte die Mietpreisbremse flächendeckend im gesamten Bundesgebiet gelten." In der aktuellen Mietrechtsnovelle ist zudem eine Absenkung der Modernisierungsumlage von jährlich elf Prozent der Kosten auf acht Prozent vorgesehen. Ökonomen sehen in teuren Modernisierungen einen Fehlanreiz und ein vordergründiges Interesse der Vermieter, ihre Mieten im Bestand deutlich zu erhöhen. "Eigentlich könnten wir auch auf sechs Prozent oder noch weniger absenken", so der SPD-Politiker. Die bisherige Modernisierungsumlage von elf Prozent stamme aus einer Zeit, in der die Hypothekenzinsen am Markt bei sechs oder sieben Prozent gelegen hätten.

"Der Zinsabstand betrug also drei oder vier Prozent. Niemand hat sich vor 20 Jahren darüber beschwert, dass die Umlage zu gering gewesen wäre", so der Bundestagsabgeordnete. Groß zufolge könnte man auch auf fünf Prozent absenken, "und eine Modernisierung wäre immer noch wirtschaftlich - nur die Amortisationszeit für Vermieter wäre eben länger." Dafür würden Vermieter von einer schnelleren Wertsteigerung profitieren. "Aus meiner Sicht ist das ein fairer Interessensausgleich." Insgesamt sieht Groß den Markt in einer gravierenden Schieflage. "Es ist doch offensichtlich, dass es der Markt seit Jahren aus eigener Kraft nicht schafft, für genügend bezahlbares Angebot zu sorgen", so der wohnungs- und baupolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Die Union müsse sich entscheiden, ob sie auf der Seite der Mieter oder der Immobilienwirtschaft stehe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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