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Hessen: AfD wird gegen Sondervermögensgesetz klagen

Archivmeldung vom 16.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Erich Heidkamp (2021)
Erich Heidkamp (2021)

Bild: AfD Deutschland

In der Antwort auf die Regierungserklärung kündigte heute der haushaltspolitische Sprecher der hessischen AfD-Fraktion, Erich Heidkamp, einen Normenkontrollantrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über das Sondervermögen „Hessens Gute Zukunft sichern“ durch den Staatsgerichtshof an.

„Das Sondervermögen bezweckt als ‚haushaltsflüchtiger‘ Nebenhaushalt den Abstimmungen im Landtag auszuweichen. Hessen betreibt mit dem Sondervermögen entgegen den Schuldenbremsen verfassungswidrige Staatsfinanzierung“, so Heidkamp. „Es missachtet zudem die Haushaltsdisziplin, die Art. 126 des Arbeitsvertrages der EU (AEUV) und der Fiskalpakt der EU vorschreiben. Die Staatsschulden Hessens übersteigen die unionsrechtliche Vorgabe von 60 Prozent des BIP und das Haushaltsdefizit die von 3 Prozent des BIP deutlich.“

Der Haushaltspolitiker kritisiert weiter, dass die Verfassung Hessens das Rechtsinstitut „Sondervermögen“ nicht vorsieht. Zudem sei die Behauptung, die Pandemie wäre eine außergewöhnliche Notsituation, die die Bildung eines Sondervermögens rechtfertige, nicht zutreffend. „Die staatliche Finanzlage wird zwar spürbar, aber nicht erheblich beeinträchtigt, zumal Hessen über Rücklagen verfügt und wesentliche Kosten, die durch die Abwehrmaßnahmen verursacht werden, insbesondere das Kurzarbeitergeld, vom Bund und der Arbeitslosenversicherung getragen werden.“ Weiterhin sei der Tilgungszeitraum von 30 Jahren deutlich länger als die 7 Jahre, die hierfür ursprünglich als angemessen definiert wurden.

Quelle: AfD Deutschland

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