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NSU-Untersuchungsausschuss belastet Bouffier

Archivmeldung vom 12.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Volker Bouffier (2016)
Volker Bouffier (2016)

Von Martin Kraft - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=46828778

Der hessische NSU-Untersuchungsausschuss lastet Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Sicherheitsbehörden, die ihm unterstanden, nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" beträchtliche Versäumnisse und Fehler an. Das gehe aus dem 713 Seiten langen Entwurf des Abschlussberichts hervor, schreibt die Zeitung.

Der Ausschuss hatte sich insbesondere mit dem Mord an Halit Yozgat in Kassel am 6. April 2006 befasst. Bouffier war seinerzeit Innenminister, hatte das Parlament aber bis Mitte Juli 2006 nicht darüber informiert, dass ein hessischer Verfassungsschützer am Tatort war und zeitweise unter Mordverdacht stand. Bouffier und seine damalige Staatssekretärin hätten "das Parlament nicht so zeitnah informiert, wie dies möglich und aus heutiger Sicht notwendig gewesen wäre", zitiert die FR aus dem Entwurf des Abschlussberichts. Einen Fehler erkennt der Ausschuss auch darin, dass die Polizei bestimmte V-Leute wegen eines Sperrvermerks von Bouffier nicht vernehmen durfte. Nach Überzeugung des Ausschusses versäumte es Bouffiers Ministerium, zwischen den V-Leuten zu differenzieren und nur die islamistischen Quellen zu schützen.

"Hierin sieht der Ausschuss einen Fehler", heißt es laut FR in dem Bericht. Der Ausschuss spricht in dem Berichtsentwurf von "einem generellen Behördenversagen", das auch auf den hessischen Verfassungsschutz zutreffe. Die NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Z. seien "aus dem Blickfeld der Sicherheitsbehörden" verschwunden. Dabei sei die Gewinnung und Bewertung von Erkenntnissen über verfassungsfeindliche Bestrebungen die "Existenzberechtigung" der Geheimdienste, heißt es laut FR in dem Entwurf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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