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Illegale Autorennen: Dobrindt plant Haftstrafen und Führerscheinentzug

Archivmeldung vom 01.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Alexander Dobrindt Bild: International Transport Forum, on Flickr CC BY-SA 2.0
Alexander Dobrindt Bild: International Transport Forum, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Bundesregierung macht Ernst im Kampf gegen illegale Autorennen: Wer mit anderen Autofahrern auf öffentlichen Straßen um die Wette fährt, riskiert künftig nicht nur ein Bußgeld, sondern eine Haftstrafe. Das geht aus einem neuen Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten gegen Autorennen "entfalten kaum mehr eine hinreichende Abschreckungswirkung", heißt es demnach in dem Entwurf, der gerade zwischen den einzelnen Ministerien abgestimmt wird.

Grund dafür sei unter anderem, dass die Rennen bislang nur als Ordnungswidrigkeit gelten und nicht als Straftat. Deshalb können nur Bußgelder verhängt werden. Künftig sind sofort Freiheitsstrafen zwischen zwei und zehn Jahren möglich. Statt eines Fahrverbots von maximal drei Monaten können die Behörden den Führerschein künftig für bis zu fünf Jahre ganz einziehen. Auch die Autos können beschlagnahmt werden. Konkret will Dobrindt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ändern.

Hier sollen ein neuer Paragraf 6a und ein neuer Paragraf 23a eingefügt werden. Inhaltlich folgt der Vorschlag des Verkehrsministers einem Gesetzesentwurf, den der Bundesrat im September auf Initiative von Nordrhein-Westfalen beschlossen hatte. Dieser Entwurf zielte darauf, das Strafgesetzbuch (StGB) zu ändern und dort einen neuen Paragrafen für illegale Autorennen einzuführen. Dobrindts Juristen halten das aber für weniger sinnvoll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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