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Buschmann sieht Bedenken bei Selbstbestimmungsgesetz ausgeräumt

Archivmeldung vom 23.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2021)
Marco Buschmann (2021)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht die Bedenken zum geplanten "Selbstbestimmungsgesetz", das das sogenannte "Transsexuellengesetz" ersetzen soll, ausgeräumt. "Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf, hinter dem die gesamte Bundesregierung steht und der allen Bedenken - und seien sie noch so fernliegend - Rechnung trägt. Das ist ein großer Erfolg", sagte er dem "Tagesspiegel".

Zuletzt hatte das Bundesinnenministerium die Befürchtung geäußert, dass Straftäter das Gesetz missbrauchen könnten, um schnell ihre Identität zu verschleiern, indem sie ihren Geschlechtseintrag und damit ihren Vornamen ändern. "Auch auf die sicherheitspolitischen Bedenken sind wir in aller Gründlichkeit eingegangen", sagte Buschmann dazu. 

Man müsse allerdings bedenken, worum es eigentlich gehe: "Um die Freiheit und die Würde von transgeschlechtlichen Menschen. Der Staat darf sie nicht länger wie Kranke behandeln", sagte er. Es sei ein Gesetz "ganz im Geist" der Verfassung. Das bislang gültige "Transsexuellengesetz" von 1980 war vom Bundesverfassungsgericht mehrmals als verfassungsfeindlich eingestuft worden, da es in seiner Ursprungsfassung unter anderem Zwangssterilisationen vorsah. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll es nun ersetzt werden. Für eine Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags sollen künftig keine teuren Gerichtsverfahren und von Betroffenen zum Teil als entwürdigend und übergriffig kritisierte Gutachten mehr nötig sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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