Baukindergeld wird beträchtliche Verwaltungskosten verursachen
Archivmeldung vom 29.08.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Verwaltungskosten für das geplante Baukindergeld der Bundesregierung sind außerordentlich hoch. Das geht aus einer Antwort des Bundesbauministeriums auf Nachfrage der FDP hervor, über die die "Welt" berichtet.
"Die KfW schätzt die Gesamtkosten für das Baukindergeld für die drei Förderzeiträume (jeweils zehn Jahre Auszahlungszeitraum) auf cirka 3,5 Prozent der vorgesehenen Gesamtmittel", schreibt das Bundesbauministerium. Dies stelle eine Vollkostenrechnung dar, die über die erwarteten Personal- und Sachkosten für eine Bearbeitung der Anträge hinausgehe. Damit eingeschlossen seien auch Ausgaben für zusätzlich beschafftes Personal. Aus der Anfrage geht auch hervor, dass die die Vorbereitungen zum Baukindergeld nahezu abschlossen sind. "Förderanträge von Familien mit Kindern können voraussichtlich ab Herbst 2018 bei der KfW gestellt werden." Die Auszahlungen erfolgen nach positiver Prüfung der Fördervoraussetzungen. Die KfW muss prüfen, ob die Antragsteller tatsächlich in die Einkommensgruppe passen. Das Baukindergeld soll Familien den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. 1200 Euro pro Kind und Jahr will die große Koalition zahlen - für Familien mit einem Einkommen von nicht mehr als 90.000 Euro. Bei einem zweiten Kind soll diese Grenze noch einmal um weitere 15.000 Euro angehoben werden.
Bei der FDP stößt die geplant Maßnahme auf Kritik. "Das Baukindergeld der Großen Koalition ist von Anfang an nicht durchdacht", sagt Stefan Ruppert, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, in der "Welt". Für die Bürger gebe es aufgrund der anfänglichen Querelen um die Quadratmeterbegrenzung beim Baukindergeld in der Koalition und die Laufzeitbegrenzung auf zehn Jahre damit ohnehin keine Planungssicherheit "Die große Koalition täte gut daran, sich davon zu verabschieden und das Geld für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer zu verwenden."
Quelle: dts Nachrichtenagentur