Frank Spieth: Schlecht für die Kranken, schlecht für die Solidarität und schlecht für den Parlamentarismus
Archivmeldung vom 16.02.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlZur heutigen Abstimmung über die Gesundheitsreform im Bundesrat erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Frank Spieth: Der heute vom Bundesrat verabschiedete Reformmurks, genannt GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, schafft durch die Einführung von Wahltarifen eine Teilkaskoversicherung für Gesunde.
Kranke müssen die
dadurch wegfallenden Beitragsanteile in Zukunft zusätzlich bezahlen.
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird weiter nur
durch die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen gewährleistet. Um
Gutverdiener, Kapital- und Vermögensbesitzer macht die Solidarität
weiter einen großen Bogen. Die Grundsätze des Sozialstaatsgebots,
werden erneut außer Acht gelassen.
Geradezu skandalös ist die Tatsache, dass den Abgeordneten der SPD, die in ihrer Fraktion angekündigt hatten, gegen das Gesetz zu stimmen, seitens der Fraktion Konsequenzen angedroht wurden, um ihr Abstimmungsverhalten zu beeinflussen. Die Drohung von SPD-Fraktionschef Peter Struck, die so genannten "Abweichler" aus dem Ausschuss abzuziehen, hatte bewirkt, dass anstelle der sechs Experten deren Stellvertreter an der Sitzung teilnahmen, die - ganz auf Koalitionskurs - für das Gesetz stimmten. Hätten die Experten selbst abgestimmt, wäre der Ausgang der Abstimmung offen gewesen. Doch selbst das Schweigen der Abgeordneten bei der Abstimmung reicht Struck offenbar nicht aus: Der SPD-Fraktionschef erwägt weiterhin Maßregelungen bis hin zum Ausschluss der Abgeordneten aus dem Gesundheitsausschuss.
Es sollte geprüft werden, ob damit nicht der Tatbestand der
Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans gegeben ist (§ 106
StGB). Aufgrund der Freistellung der Abgeordneten von
strafrechtlicher Verfolgung kann zwar kein Fraktionsvorsitzender
wegen einer solchen Drohung belangt werden, aber die
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens steht damit auf der
Kippe. Dem Parlamentarismus und dem Vertrauen der Wählerinnen und
Wähler in die gewählten Volksvertreter wurde mit diesem einmaligen
Vorgang jedenfalls ein Bärendienst erwiesen.
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.