Bundeswehrkredite sollen von Schuldenregel ausgenommen werden
Archivmeldung vom 15.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundesregierung will der Bundeswehr 100 Milliarden Euro zukommen zu lassen und die Kredite dafür ausdrücklich von der Schuldenregel ausnehmen. Sie plant dafür einen neuen Absatz 1a in Artikel 87a des Grundgesetzes aufzunehmen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", der nach eigenen Angaben die beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens vorliegen.
Die
FAZ zitiert aus dem Referentenentwurf der Ministerien des Innern und
der Finanzen: "Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann
der Bund ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von
einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die
Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2
nicht anzuwenden." Das Nähere regele ein Bundesgesetz. Wie die FAZ
weiter berichtet, heißt es zur Begründung, diese Finanzierungsaufgabe
werde sehr umfangreich und von längerer Dauer sein.
Das
Finanzierungsvolumen sei im Rahmen der Schuldenregel nicht zu
realisieren. Das Sondervermögen dürfe gleichwohl die Schuldenbremse des
Grundgesetzes nicht in Frage stellen. Mit einem weiteren Gesetz solle
das Sondervermögen tatsächlich geschaffen werden. "Aus dem
Sondervermögen werden Ausgaben für komplexe überjährige Maßnahmen zur
Ausstattung der Streitkräfte geleistet", zitiert die FAZ aus dem Entwurf
des Finanzministeriums.
Weiter heißt es: "Das Sondervermögen
ist nicht rechtsfähig. Es kann unter seinem Namen im Rechtsverkehr
handeln, klagen und verklagt werden." Das Bundesfinanzministerium soll
das Sondervermögen verwalten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur