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Berliner Verkehrsbetriebe sehen ihre Anlagen nicht als "Kritische Infrastruktur" und wollen nicht mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kooperieren

Archivmeldung vom 19.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Niederflur-Straßenbahnwagen Flexity Berlin am Hauptbahnhof
Niederflur-Straßenbahnwagen Flexity Berlin am Hauptbahnhof

Von Kurt Rasmussen, Attribution, Link

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verweigern trotz hoher Gefahr von Hackerattacken die volle Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Konflikt schwelt nach Informationen des "Tagesspiegels" schon seit 2018. Die BVG hat im Oktober 2020 gegen eine Anordnung des BSI, die gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten zum Stand der IT-Sicherheit einzuhalten, Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Aus Sicht der Verkehrsbetriebe ist das BSI für sie rechtlich nicht zuständig. Das Bundesamt hingegen stuft die Berliner Verkehrsbetriebe mit mehr als einer Milliarde Fahrgäste pro Jahr als meldepflichtigen Betreiber einer Kritischen Infrastruktur ein.

Die BVG hat dem Bundesamt bislang "freiwillig" Angaben zu vier Anlagen gemacht. Die übermittelten Informationen reichen dem BSI nicht. Die BVG komme "den gesetzlichen Anforderungen nach BSI-Gesetz als Betreiber Kritischer Infrastrukturen nicht nach", sagte BSI-Sprecher Matthias Gärtner. In einer bundesweit gültigen Rechtsverordnung zum BSI-Gesetz werden Verkehrssteuerungs- und Leitsysteme des ÖPNV ab einem Schwellenwert von 125 Millionen Fahrgästen als Kritische Infrastruktur eingestuft. Die BVG argumentiert jedoch gegenüber dem BSI, als "natürliche Personen" gebe es nur 30 Millionen Fahrgäste. Das ist allerdings ein Widerspruch zu den eigenen Angaben der BVG im Internet. Auf ihrer Website verkünden die Verkehrsbetriebe, jährlich würden "über eine Milliarde Fahrgäste" befördert.

Die Vorsitzende des Aufsichtsrats der BVG, Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne), ließ mitteilen, die BVG kläre mit dem BSI "zügig" die Anwendung des BSI-Gesetzes. Dem widerspricht jedoch, dass die BVG erst vor drei Monaten beim Verwaltungsgericht Köln die Klage gegen das BSI eingereicht hat. Ein Schreiben von BSI-Präsident Arne Schönbohm an Pop hat offenbar wenig bewirkt. Die Strategie der BVG scheint aber auch im Berliner Senat umstritten zu sein. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) stellte sich auf die Seite des BSI. Die BVG betreibe Anlagen der Kritischen Infrastruktur "gemäß der BSI-Definition", teilte Günthers Sprecher mit. Außerdem falle die BVG mit ihren Fahrgastzahlen "eindeutig unter das Bemessungskriterium für Kritische Infrastruktur".

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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