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Fünf-Prozent-Hürde in der Kritik

Archivmeldung vom 24.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

In der Politik und unter Wahlrechtsexperten wächst die Kritik an der Fünf-Prozent-Klausel. Wie der "Spiegel" berichtet, hält es der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele für "demokratierechtlich bedenklich", dass durch die Sperrklausel im deutschen Wahlrecht bei der Bundestagswahl am vergangenen Sonntag rund 6,8 Millionen Zweitstimmen von Wählern unberücksichtigt blieben. Das sind 15,7 Prozent.

Es handelt sich dabei um die Stimmen für jene Parteien, die im Ergebnis die Fünf-Prozent-Marke nicht erreichten, darunter die FDP (4,8 Prozent) und die AfD (4,7 Prozent).

Die Tatsache, dass nie zuvor bei einer Bundestagswahl eine so große Zahl von Wählerstimmen erfolglos blieb, stellt aus der Sicht von Verfassungsrechtlern einen unverhältnismäßig harten Eingriff in das Gebot der Wahlrechtsgleichheit dar. Der "Spiegel" zitiert den hannoverschen Verfassungsrechtsexperten Hans-Peter Schneider, der eine Absenkung der Höhe der Sperrklausel als "verfassungsrechtlich geboten" bezeichnet.

Der Grüne Ströbele, dessen Partei mit 8,4 Prozent ein Ergebnis deutlich über der Grenze erzielte, hält sogar eine Verminderung der Sperrgrenze auf "zwei bis drei Prozent" für angemessen. Auch mit einer milderen Regelung als der jetzt geltenden sind nach Expertenansicht hinreichend stabile Mehrheiten im Bundestag sicherzustellen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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