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GroKo will Verbraucherrechte bei Flugverspätungen stärken

Archivmeldung vom 27.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ryanair setzt das Low-Cost-Konzept sehr konsequent um
Ryanair setzt das Low-Cost-Konzept sehr konsequent um

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Große Koalition will die Rechte von Fluggästen gegenüber Billigfliegern wie der irischen Fluggesellschaft Ryanair stärken. Das berichtet das "Handelsblatt". Hintergrund sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ryanair. Darin enthaltene Klauseln erschweren Kunden die Nutzung von Fluggastrechte-Portalen. Im Fall von Flugverspätungen oder -annullierungen klagen diese normalerweise anstelle der Passagiere, die ihre Rechte an die Portale abtreten, auf die fälligen Entschädigungen und streichen eine Provision ein.

Doch eine in den AGB verankertes "Abtretungsverbot" für Ausgleichs-, Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüche verhindert dies oft. Dagegen wollen Union und SPD jetzt vorgehen. "Die Kritik an Ryanair und der Abtretungsverbotsklausel ist berechtigt", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der Zeitung. "Gerade bei Streuschäden mit geringem Streitwert ist die Abtretung ein effektives Mittel für die Verbraucher, um ihre Rechte einzufordern", sagte die CDU-Politikerin. Das Justizministerium habe es aber "leider verpasst", ein Verbot zusammen mit der Musterfeststellungsklage umzusetzen. "Das darf jetzt nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden."

Die SPD zeigte sich offen für eine "Lex Ryanair" und plädiert für eine "zeitnahe" gesetzliche Regelung. "Wir brauchen ein Verbot solcher von Ryanair verwendeter Abtretungsklauseln", sagte der Rechtspolitiker der Sozialdemokraten im Bundestag, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt". Diese Klauseln dienten nur dazu, Verbrauchern den Weg zu berechtigten Entschädigungen zu erschweren. Laut Fechner laufen zu dem Thema bereits Gespräche mit dem Justizministerium. "Wir werden rasch einen Vorschlag vorlegen und diesen zur Zeitersparnis gegebenenfalls an ein laufendes Gesetzesvorhaben anhängen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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