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Berlin hält an Weisungsrecht für deutsche Staatsanwaltschaften fest

Archivmeldung vom 23.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Bußgeldstelle im Visier der Staatsanwaltschaft. Bild: "obs/CODUKA GmbH/Pixabay License"
Bußgeldstelle im Visier der Staatsanwaltschaft. Bild: "obs/CODUKA GmbH/Pixabay License"

Die Bundesregierung ignoriert die Kritik des Europäischen Gerichtshofs am Recht deutscher Justizminister, Staatsanwälten Weisungen zu erteilen. Wie der "Spiegel" berichtet, hatte die EU-Kommission diesen Mangel an Unabhängigkeit der Justizbehörde in ihrem zweiten Rechtsstaatsbericht diese Woche erneut festgestellt - zugleich aber auf einen Änderungsvorschlag verwiesen, den das Justizministerium im Januar vorgelegt hatte und der sich noch in der Abstimmung befinde.

Diese ist inzwischen offenbar erfolgt - mit negativem Ergebnis. Über den Gesetzesentwurf, der das Weisungsrecht bei der justiziellen Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten eingeschränkt, innerhalb Deutschlands aber unberührt gelassen hätte, konnte "innerhalb der Bundesregierung keine Einigung erzielt werden", heißt es aus dem Justizministerium von Christine Lambrecht (SPD). Acht Bundesländer und das Innenministerium von Horst Seehofer (CSU) sollen gegen den Vorschlag gewesen sein. Die Bundesregierung habe wegen des Streits zwischen Innen- und Justizministerium "versäumt, ihre Hausaufgaben zu machen", sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Franziska Brantner. "Es darf in Deutschland keinen Zweifel an der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft geben." Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Mai 2019 geurteilt, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug seien, um Europäische Haftbefehle ausstellen zu können. Dies müssen seitdem deutsche Gerichte übernehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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