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NSA-Affäre: Merkel verlangt Einhaltung deutschen Rechts

Archivmeldung vom 15.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Artikel 125 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 125 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Screenshot von dejure.org

In der Affäre um den US-Geheimdienst NSA verlangt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Einhaltung deutschen Rechts. Sie habe gegenüber dem US-Präsidenten Barack Obama "wiederholt deutlich gemacht, dass wir bei der Datenerfassung durch die NSA erwarten, dass auf deutschem Boden deutsches Recht beachtet wird", sagte Merkel in einem Interview mit der F.A.Z. (Freitagsausgabe).

Sie fügte hinzu: "Der Zweck darf nicht die Mittel heiligen." Gleichzeitig verteidigte die Bundeskanzlerin die geheimdienstliche Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten: "Die Zusammenarbeit unserer Nachrichtendienste zum Schutz unserer Bürger zum Beispiel vor terroristischen Angriffen ist unverzichtbar." Deutschland könne sich keinen besseren Partner als die Vereinigten Staaten wünschen, so die Kanzlerin weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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