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Bayern verlangt mehr Befugnisse im Kampf gegen Hacker

Archivmeldung vom 13.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Überwachung: Desinformation inklusive (Foto: pixelio.de, Markus Vogelbacher)
Überwachung: Desinformation inklusive (Foto: pixelio.de, Markus Vogelbacher)

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) fordert im Kampf gegen Hacker mehr Befugnisse für die Ermittlungsbehörden. "Wir haben es vor allem mit Profis zu tun, die gesicherte Daten hacken. Der Knackpunkt liegt darin, dass die Ermittler in der digitalen Welt mehr Befugnisse zur digitalen Ermittlung brauchen", sagte Eisenreich dem "Handelsblatt".

Als Beispiele nannte er die Verkehrsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen sowie die Telekommunikationsüberwachung. "Hier müssen wir dringend nachbessern, um professionelle, kriminelle Hacker effektiv verfolgen zu können." Eisenreich begrüßte zugleich die Initiative Hessens zur Einführung eines neuen Straftatbestands "Digitaler Hausfriedensbruch", um Datendiebstahl künftig härter zu bestrafen. Nach aktueller Rechtslage mache sich nur strafbar, wer Daten abgreife, die gegen Zugang besonders gesichert seien, so der Minister. "Hessen will das ändern. Das unterstütze ich." Aber da bei dürfe man nicht stehen bleiben. "Denn das ist nicht das zentrale Problem für die Strafverfolgung."

Ähnlich äußerte sich der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne). Zwar seien Datendiebstahl und Einbruch in eine Wohnung durchaus vergleichbar, sagte Steffen dem "Handelsblatt" mit Blick auf den Vorstoß Hessens. "Aber der eigentliche Handlungsbedarf liegt insbesondere beim Zusammenspiel von Strafverfolgungsbehörden und den Anbietern im Netz." Bei den Internetplattformen seien Ansprechpartner nötig, die stets erreichbar seien und unverzüglich handelten, wenn sich Datenschutzbeauftragte oder Staatsanwaltschaften bei ihnen melden. "Damit das funktioniert, sollten wir die gesetzlichen Grundlagen schärfen", sagte Steffen. "Dazu gehören auch empfindliche Bußgelder etwa bei Auskunftsverweigerung."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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