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EU-Arbeitsminister: Mehr als 48 Stunden Arbeit pro Woche verboten

Archivmeldung vom 10.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

In der Europäischen Union soll künftig nicht länger als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden dürfen – mit Ausnahmen für manche Arbeitnehmer. Darauf einigen sich die Arbeitsminister der Mitgliedstaaten. Auch Ärzte und Leiharbeiter bekommen mit der neuen Richtlinie mehr Rechte.

Nach jahrelangem Tauziehen bekommen Millionen von Leiharbeitern und überlastete Klinikärzte in Europa einheitliche Regeln für bessere Arbeitsbedingungen. In einem Verhandlungs-Marathon bis tief in die Nacht beschlossen die Arbeitsminister der 27 EU-Staaten die bis zuletzt umstrittenen Richtlinien zur Arbeitszeit und Zeitarbeit.

Zeitarbeiter sollen weitgehend mit Festangestellten rechtlich gleichgestellt werden. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit ist auf 48 Stunden festgelegt worden. Dennoch bleibne aber Ausnahmen bis zu 65 Stunden möglich – wenn der Arbeitnehmer zustimmt.

„Dies ist ein wichtiger Tag für die europäischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, sagte die Ratsvorsitzende und slowenische Ressortchefin Marjeta Cotman in Luxemburg. Zuvor war der Beschluss mit qualifizierter Mehrheit zustande gekommen. „Der Kompromiss gewährleistet Schutz und Sicherheit für die Arbeitnehmer, aber auch Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung“, sagte Cotman.

EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla verspricht sich von der Einigung „neuen Schwung für das soziale Europa“. Jetzt liege „der Ball im Feld des europäischen Parlaments“, das die Richtlinien noch formal beschließen muss, sagte Spidla. Eine Minderheit um Spanien und kleinere Ländern übte heftige Kritik an der Arbeitszeitrichtlinie, die sie gern restriktiver zum Schutz der Arbeitnehmer gehabt hätte. „Das ist ein Rückschritt bei den sozialen Richtlinie“, sagte Spaniens Minister Celestino Corbacho.

Für Deutschland bedeuten beide Neuregelungen nach den Worten von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) „eine gute Lösung“. Im Hinblick auf die Arbeitszeitregelung gelte, dass das bestehende deutsche Recht nicht geändert werden brauche. Dies sei wichtig, weil Deutschland „eines der fortschrittlichsten Arbeitszeitrechte in Europa“ habe.

So sei beispielsweise in Deutschland geregelt, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gilt. Dies habe etwa für viele Ärzte eine Entlastung bedeutet, und es könne dabei nun bleiben. Die in Deutschland bereits bestehende Regelung für die Rechte von Zeitarbeitern seien außerdem nun zum „Standard in Europa“ geworden.

Indes ist es auch künftig erlaubt, mehr als 48 Stunden zu arbeiten, sofern der Arbeitnehmer zustimmt. Dies hatte Großbritannien gefordert, um die auf der Insel übliche Kultur nicht aufgeben zu müssen, bei hohem Arbeitsaufkommen im Gegenzug für später gewährte zusätzliche Freizeit länger arbeiten zu können.

Die maximale Stundenzahl ist künftig aber auf 65 begrenzt – bislang waren es 78. Eine Gruppe um Frankreich hatte 48 Stunden verbindlich festlegen wollen, um Arbeitnehmer vor Ausbeutung und Unfällen zu schützen.

Bereitschaft der Ärzte gilt nicht als Ruhezeit

Eine Einigung gab es auch in der strittigen Frage, wie der Bereitschaftsdienst etwa von Krankenhausärzten zu werten ist. Hier lautet sie Sprachregelung nun, dass Bereitschaftszeit zwar nicht als Ruhezeit gewertet werden kann. Arbeitszeit ist es aber nur dann, wenn dies in nationalen Gesetzen festgeschrieben ist oder sich die Sozialpartner darauf einigen.

Über die neue Arbeitszeit-Richtlinie wurde seit 2002 gestritten. Die jetzt gefundene Einigung muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Spanien, Belgien, Zypern, Griechenland und Ungarn haben bereits angekündigt, noch Änderungswünsche durchsetzen zu wollen, da sie den aktuellen Kompromiss nicht voll unterstützen.

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