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Innenministerium genehmigt Regenbogenflagge an Bundesgebäuden

Archivmeldung vom 13.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
PD Kinzel und PR'in Vieth beim Hissen der Regenbogenfahne Bild: Polizei
PD Kinzel und PR'in Vieth beim Hissen der Regenbogenfahne Bild: Polizei

Das Bundesinnenministerium hat die Genehmigung erteilt, dass die Regenbogenflagge künftig zu bestimmten Anlässen an Dienstgebäuden des Bundes gehisst werden darf. Das teilte das Ministerium am Mittwoch mit.

Mit der Maßnahme wolle man "ein sichtbares Zeichen für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt durch alle Stellen des Bundes setzen", hieß es. "Wir sind ein modernes und vielfältiges Land, es ist allerhöchste Zeit, dass wir das auch als staatliche Institutionen deutlicher zeigen", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Man wolle Solidarität mit allen zeigen, die immer noch Ausgrenzung erlebten. "Dafür ist die Regenbogenflagge das weltweit bekannte Symbol." Das Setzen der Regenbogenflagge muss sich auf einen konkreten Termin beziehen, teilte das Innenministerium weiter mit. Das kann demnach der Christopher Street Day (28. Juni) oder eine andere bestimmte örtliche oder regionale Veranstaltung sein, etwa zu den sogenannten "Pride Weeks".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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