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Deutsche Steuergewerkschaft für Kulanzregelung bei Rentenversteuerung

Archivmeldung vom 13.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG) spricht sich für eine Kulanzregelung bei der Steuerpflicht von Renten aus.

"Wir betreiben sonst einen Riesenaufwand für Kleingeld", warnte der nordrhein-westfälische DStG-Landeschef Manfred Lehmann gegenüber der NRZ. Sofern die Steuerschuld eines Rentners nicht 500 Euro im Jahr überschreite, solle der Staat auf sein Geld verzichten. Bei der Besteuerung kleiner Renten stehen Aufwand und Ertrag nach Lehmanns Meinung in keinem vertretbaren Verhältnis. Die Kulanzregelung würde in der Praxis bedeutet, dass Finanzbeamte die Unterlagen von Rentnern mit Bezügen von weniger als 1800 Euro monatlich gar nicht erst prüfen. Hintergrund für die Forderung ist, dass es im Herbst offenbar ernst wird mit der Kontrolle der Steuerpflicht von Renten. Zum 1. Oktober wird die Deutsche Rentenversicherung die sogenannten Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzbehörden verschicken. Aus ihnen geht individuell hervor, welche Ruhegelder ein Rentner bezogen hat. Für Nordrhein-Westfalen rechnet die DStG damit, dass die Finanzämter jedes Jahr sechs Millionen Rentenbezugsmitteilungen prüfen müssen.

Quelle: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung

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