DRV fordert Kompromisse von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Archivmeldung vom 25.03.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić"Die Agrarwirtschaft braucht dringend eine Einigung des Bundes mit den Ländern zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik", erklärt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp. Der Verband fordert alle Beteiligten zu mehr Kompromissbereitschaft auf, denn der Zeitplan für die Umsetzung der europäischen Vorgaben ist eng bemessen.
Bis zum Sommer müssen die nationalen Umsetzungsvorschriften beschlossen werden, damit die Regierung den erforderlichen GAP-Strategieplan bis spätestens zum Jahresende in Brüssel vorlegen kann. Kommt jetzt keine Entscheidung zustande befürchtet der DRV, dass der Zeitplan nicht mehr eingehalten werden kann.
Nach Ansicht des DRV muss die nationale Umsetzung der EU-Agrarpolitik so ausgestaltet werden, dass die wirtschaftliche Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe gesichert und die als Mehrfamilienbetriebe geführten Agrargenossenschaften nicht benachteiligt werden. Vor diesem Hintergrund lehnt der DRV eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium geforderte stärkere Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sowie die Einführung einer Degression bei den Direktzahlungen ab 60.000 Euro pro Jahr und Empfänger ab. Auch spricht sich der Verband gegen den Vorschlag aus, größere Betriebe von der Gewährung der Umverteilungsprämie auszuschließen.
Solche Regelungen würden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Agrargenossenschaften weiter schwächen. "Ob diese Unternehmen dann noch ihre wichtige Funktion als Arbeitgeber und Dienstleister in strukturschwachen ländlichen Räumen aufrechterhalten können, ist für mich fraglich", warnt der DRV-Präsident.
Sollten dennoch größenbezogene Kürzungen eingeführt werden, müssen die besonderen Strukturen der Agrargenossenschaften anerkannt werden. Holzenkamp: "Deshalb müsste dann die sich europarechtlich abzeichnende Möglichkeit einer Berücksichtigung des Einzelmitglieds bei kooperativen Betriebsformen umgesetzt werden. Alternativ wäre eine Anrechnung der Lohnkosten ein möglicher Weg, die besondere Struktur der Mehrfamilienbetriebe anzuerkennen."
Quelle: Deutscher Raiffeisenverband (ots)