Beatrix von Storch: Karlsruhe urteilt beim 3. Geschlecht einseitig politisch und völlig an der Realität vorbei
Archivmeldung vom 21.05.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, erklärt zur Antwort der Bundesregierung auf die AfD-Anfrage zur Nutzung der "Dritten Option" im Geburtenregister (BT-Drucksache 19/29242): "Nach den Ergebnissen einer Umfrage des Bundesministeriums des Innern bei den Ländern haben vom 22. Dezember 2019, dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben, bis zum 30. September 2020 insgesamt 394 Personen eine Änderung des Eintrags auf 'divers' oder eine Streichung des Eintrags beantragt."
Von Storch weiter: "Dies bestätigte die Bundesregierung nun auf Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Wie es in der Antwort weiter heißt, ist in etwa 70 Prozent der Fälle, das heißt von circa 275 Personen, die Eintragung 'divers' gewählt worden, das entspricht 0,0003 Prozent der Gesamtbevölkerung. Diese marginale Inanspruchnahme der sogenannten 'Dritten Option' widerlegt die von Genderideologen behauptete 'Geschlechtervielfalt' und entlarvt diese 'Vielfalt' als faktenfreien Mythos.
Die Realität der Existenz von Frauen und Männern zeigt sich ebenso an den neugeborenen Kindern. Lediglich 30 Kinder sind zwischen Januar 2019 und 30. September 2020 nicht als männlich oder weiblich eingetragen worden. In diesem Zeitraum sind in Deutschland 1.358.432 Kinder geboren worden. Es geht also um einen Anteil von 0,0022 Prozent der Kinder. Anders ausgedrückt: Über 99,99 Prozent der neugeborenen Kinder sind Mädchen oder Jungen.
Dem Bundesverfassungsgericht war diese Realität offenbar fremd, als es in seinem Urteil zum 'dritten Geschlecht' 2017 von zumindest zehntausenden, wenn nicht sogar hunderttausenden vermeintlich Andersgeschlechtlichen ausging, die eine 'divers-Option' nutzen könnten. Die nüchternen Zahlen der Standesämter decouvrieren das Karlsruher Genderurteil als ideologisch borniert und völlig wirklichkeitsfremd. Statt sich zur Avantgarde der Genderbewegung zu machen, wäre es Aufgabe der Verfassungsrichter, über das Grundgesetz zu wachen, das selbstverständlich von Frauen und Männern spricht (vgl.: Art. 6, Abs. 3, Art. 12a).
Stattdessen verwarfen die Karlsruher Richter die 'binäre Geschlechtskonzeption der Rechtsordnung' als vermeintlich überholt und zwangen damit Behörden dazu, ihre Personalbögen, Formulare und Briefanreden genderinklusiv ("m/w/d") auszuschreiben. Damit ist der Gendersprech auf dem Vormarsch: Zunehmend werden Bürger genötigt, 'genderkorrekt' mit Unterstrich, Doppelpunkt oder Genderstern zu schreiben. Das ist ein Anschlag auf die Sprache wider die Realität."
Quelle: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (ots)