Russland-Anleger sollen keinen Schadenersatz bekommen
Investoren in Deutschland, die aufgrund der Sanktionen bei ihren Börsengeschäften in Russland Geld verloren haben, sollen nicht entschädigt werden. "Ein gesetzlicher Verlustausgleich bzw. Schadensersatzanspruch zugunsten betroffener Anleger ist nicht vorgesehen", schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben
keine Kenntnisse darüber, wie hoch das aktuell in Russland verbliebene
Investitionsvolumen ist. Es werde auch kein Register über Investoren
oder Anleger geführt.
Viele Anleger hatten auf US-Dollar lautende
Aktienzertifikate auf russische Aktien wie Gazprom oder Rosneft
gekauft, sogenannte "ADRs". Da lockten noch kurz vor Beginn des Krieges
dicke Renditen, mit den Sanktionen wurde aber der Zugang zu Dividenden
abgeschnitten und die Papiere sind über die Börse auch nicht mehr
einfach handelbar.
Einer Auswertung der Deutschen Bundesbank
zufolge hielten deutsche private Haushalte und deutsche Unternehmen bei
inländischen Banken Ende Januar 2022 Hinterlegungsscheine auf russische
Aktien im Marktwert von etwa 3,23 Milliarden Euro. Ende April 2024
belief sich dieser Bestand noch auf 1,83 Milliarden Euro.
Quelle: dts Nachrichtenagentur