Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Verfassungsrechtler sehen Wirtschaftsstabilisierungsfonds kritisch

Verfassungsrechtler sehen Wirtschaftsstabilisierungsfonds kritisch

Archivmeldung vom 18.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Heidelberger Verfassungsrechtler Hanno Kube, der die CDU/CSU-Fraktion bei der erfolgreichen Klage gegen den zweiten Nachtragshaushalt in Karlsruhe vertrat, sieht auch die Konstruktion des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) kritisch.

Das 200-Milliarden-Euro-Vehikel sei "in der Sache genauso schwierig" wie der Klima- und Transformationsfonds (KTF), sagte er der "Welt am Sonntag". Bei beiden Sondervermögen würden die Kredite nicht allein in dem Jahr abgerufen, in dem sie bereitgestellt wurden. "Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts sollte das unter dem Gesichtspunkt der Jährlichkeit problematisch sein", sagte Kube. 

Auch Alexander Thiele von der Berliner Business and Law School, der bei dem am Mittwoch entschiedenen Verfahren in Karlsruhe Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung war, sieht Parallelen zwischen beiden Sondervermögen. "Es ist angesichts der zumindest vergleichbaren Konstruktion des WSF denkbar, dass auch hier Auswirkungen zu verzeichnen sind", sagte er. Wie diese genau aussähen und welche Konsequenzen das für 2023, vor allem aber für den Haushalt 2024 habe, lasse sich noch nicht abschließend sagen. Einen Ausweg könnte aus Thieles Sicht sein, dass für 2023 und 2024 erneut die Notlagenklausel formal beschlossen wird. "Dazu bedürfte es dann aber noch der genauen Prüfung, ob eine solche Krisensituation nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts aktuell noch angenommen und ausreichend begründet werden kann", sagte er. Die Unionsfraktion im Bundestag lässt derzeit prüfen, ob eine Klage gegen den WSF ebenfalls Aussicht auf Erfolg hätte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte spitze in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige