Unionspolitiker: Länder gehen inkonsequent gegen Gefährder vor
Archivmeldung vom 31.07.2017
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Freigeschaltet durch André OttInnenexperten von CDU und CSU haben den Bundesländern nach dem Messerattentat eines mutmaßlichen Islamisten in Hamburg vorgeworfen, die vom Bund geschaffenen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Gefährdern nicht konsequent anzuwenden.
Es gebe keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf, aber sehr wohl die Notwendigkeit, die geltenden Gesetze konsequent anzuwenden, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), der "Welt". "Die Voraussetzungen sind gelockert worden, um ausreisepflichtige Gefährder in Abschiebehaft zu nehmen. Nun sind die Länder gefordert, für diese Islamisten Abschiebehaft zu beantragen, auch wenn etwa noch keine Pass-Ersatzpapiere vorhanden, sondern erst beantragt sind."
Laut Mayer hinken einige Bundesländer vor allem bei der Implementierung des neuen Gefährder-Bewertungssystems Radar-iTE des Bundeskriminalamts (BKA) hinterher: "Es muss endlich das neue Bewertungssystem des BKA von allen Ländern angewandt werden." Die Länder müssten wesentlich effektiver von den gesetzgeberischen Möglichkeiten und Unterstützungsangeboten des Bundes Gebrauch machen, so Mayer.
Der Bund habe in den letzten Monaten sowohl die Regelungen für die Ausweisung und Abschiebung straffälliger Ausländer als auch die Möglichkeiten der Abschiebehaft deutlich ausgeweitet, sagte CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach der Zeitung. "Aber wenn es dabei bleibt, dass wir bei einem Asylbegehren schon an der Grenze auf die bei der Einreise sonst zwingend vorgeschriebene Erfüllung der Passpflicht verzichten und Tag für Tag viele Hundert Drittstaatsangehörige mit ungeklärter Identität und Nationalität einreisen können, werden wir bei der Rückführung auch zukünftig große Probleme haben."
Hintergrund
Gefährder sind Menschen die weder eine Straftat verübt, geplant noch irgendwelche Beweise dafür vorliegen, daß dieser Mensch irgendetwas geplant haben könnte. Somit werden sogenannten Gefährdern alle rechtstaatlichen Möglichkeiten entzogen. Sie sind quasi Menschen 2. Klasse für die keine Gesetze gelten und mit denen nach belieben verfahren werden kann.
Quelle: dts Nachrichtenagentur