Bauministerin will Grundgesetz für Wohnungsbau ändern
Archivmeldung vom 16.08.2016
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Freigeschaltet durch André OttIm Kampf gegen steigende Mieten und Wohnungsknappheit fordert Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) eine Änderung des Grundgesetzes. "Wir brauchen die Grundgesetzänderung, um als Bundesregierung wirksam dort helfen zu können, wo die Wohnungsnot am größten ist", sagte Hendricks den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Nur dann könne sich der Bund dauerhaft stärker beim Wohnungsbau engagieren. "Wohnungsbau ist derzeit Ländersache. Aber der Bedarf ist so riesig, dass die Länder das auf Dauer nicht alleine stemmen können." Der Wohnungsbau liegt seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 im Bereich der Bundesländer.
Zuvor teilten sich Bund und Ländern die Zuständigkeit. Nach jetziger Regelung darf der Bund die Länder im sozialen Wohnungsbau nur noch bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen. Ab 2020 fallen diese Zuschüsse in Millionenhöhe - sogenannte Kompensationsmittel - weg. Angestrebt werde eine erneute gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern.
"Wir brauchen dringend mehr bezahlbare Wohnungen in den Ballungsräumen", sagte Hendricks den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Alle Beteiligten müssen sich engagieren, Bund, Länder, Kommunen, Bauwirtschaft und private Investoren." Das Bundesministerium habe seine Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereits von 518 Millionen Euro in diesem Jahr auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2018 verdreifacht.
Zudem habe das Ministerium in diesem Jahr das Wohngeld für 860.000 Haushalte erhöht. Nach Schätzungen der Wohnungsbauwirtschaft fehlen bundesweit 800.000 bis eine Million Wohnungen. Jährlich müssten mindestens 400.000 neue Wohnungen besonders in Ballungsräumen gebaut werden. Im Jahr 2015 wurden jedoch nur 247.700 Einheiten fertiggestellt.
Während es genug Luxuswohnungen gibt, mangelt es an Sozialwohnungen. Ihre Zahl sank von 2,57 Millionen im Jahr 2002 auf 1,4 Millionen in 2014.
Quelle: dts Nachrichtenagentur