Justizministerium will Stiefkindadoption für nicht Verheiratete
Archivmeldung vom 09.08.2019
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Freigeschaltet durch André OttMänner und Frauen können die Kinder ihr Partner wohl bald auch adoptieren, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe unter Berufung auf einen Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Justizministerium.
Im Gesetzentwurf sei die Voraussetzung vorgesehen, dass das Paar seit mindestens zwei Jahren eheähnlich zusammenlebe oder bereits ein gemeinsames Kind habe, das ebenfalls im Haushalt lebt. Bislang sind Stiefkindadoptionen mit gemeinsamer Elternschaft nur für Eheleute möglich. Karlsruhe hatte dies für grundgesetzwidrig erklärt. Für Koalitionskonflikt dürfte sorgen, dass die Adoption laut Entwurf auch möglich sein soll, wenn einer der Partner anderweitig verheiratet ist. "Diese Regelung ist weder geboten noch hilfreich", kritisiert Vize-Unionsfraktionschef Thorsten Frei. "Sie ist auch nicht nötig, um die Vorgaben des Verfassungsgerichts umzusetzen", sagte Frei.
Quelle: dts Nachrichtenagentur