Kabinett einigt sich auf Gesetz für einfacheren Gebäudetyp E
Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Entwurf für das Gebäudetyp-E-Gesetz verabschiedet. Durch die Änderung des Bauvertragsrechts soll es nun einfacher werden, mit dem Gebäudetyp E von gesetzlich nicht zwingenden Standards abzuweichen, teilte das Bundesjustizministerium mit. Insbesondere der Verzicht auf reine Komfortstandards soll so einfacher werden. Fachleute schätzen, dass sich dadurch jedes Jahr über 8 Milliarden Euro Baukosten einsparen lassen.
"Bauen in Deutschland ist zu teuer. Das ist ein wesentlicher Grund für
den Wohnungsmangel", erklärte dazu Bundesjustizminister Marco Buschmann
(FDP). "Die Kosten müssen also runter - insbesondere beim Neubau von
Wohnungen."
Gutes Wohnen hänge nicht davon ab, dass jede
existierende DIN-Norm eingehalten ist. "Wer möchte, muss auf die
Einhaltung von Komfortstandards verzichten können. Das geltende
Bauvertragsrecht macht solche Vereinbarungen unnötig kompliziert. Wir
wollen das Bauvertragsrecht deshalb anpassen - und so Bauen einfacher,
unbürokratischer und günstiger machen."
Der Minister erwartet,
dass das Gesetz zum "Bau-Booster" wird. "Klar ist auch: Es geht um
Wahlfreiheit beim Wohnkomfort - nicht um Kompromisse bei der Sicherheit.
Alle sollen sich den Wohnstandard aussuchen können, der zu ihren
Wünschen passt - und zu ihrem Geldbeutel."
Ohne eine
ausdrückliche Vereinbarung soll die Einhaltung von reinen
Komfortstandards dem Gesetzentwurf zufolge künftig nicht geschuldet
sein. Im Verhältnis zwischen Bauunternehmen und Verbrauchern sollen
allerdings besondere Hinweispflichten gelten: Bauunternehmen sollen
Verbraucher darauf hinweisen müssen, in welchen "Baubereichen" von
technischen Normen und Regeln abgewichen wird.
Zudem soll es
einfacher werden, innovative, nachhaltige oder kostengünstige Bauweisen
und Baustoffe zu verwenden. Zu diesem Zweck soll die Bundesregierung
ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung technische Normen und Regeln
zu bestimmen, die die Nutzung von innovativen, nachhaltigen oder
kostengünstigen Bauweisen oder Baustoffen erheblich erschweren. Von
solchen Normen sollen Bauunternehmen künftig einfacher abweichen können.
Quelle: dts Nachrichtenagentur