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Arbeitgeberverein: Flüchtlinge in der Ausbildung müssen bleiben dürfen

Archivmeldung vom 03.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: René Golembewski / pixelio.de
Bild: René Golembewski / pixelio.de

Der Geschäftsführer des Vereins Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), Peter Clever, hat dafür plädiert, dass Flüchtlinge in der Ausbildung in Deutschland bleiben dürfen. "Wir wollen, dass jene, die einen Ausbildungsvertrag haben, geschützt sind für die Zeit ihrer Ausbildung und zwei Jahre danach, wenn sie in dem ausbildenden Betrieb bleiben", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

"Wechseln sie in einen anderen Betrieb, sollen sie ein Jahr bleiben dürfen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, darauf bestehen wir, und das ist auch die Voraussetzung dafür, dass diese Leute integriert werden können." Allerdings könne ein Ausbildungsplatz "kein Last-Minute-Joker sein, um eine Abschiebung zu verhindern", fügte Clever hinzu. Am Mittwoch hatten Polizisten versucht, einen afghanischen Flüchtling aus einer Nürnberger Berufsschule zu holen, um ihn noch am selben Abend abzuschieben. Daraufhin hatte es Tumulte gegeben. Der 21-Jährige hatte einen Ausbildungsplatz in einer Schreinerei bereits sicher.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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