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Roth / Spitz: Entscheidung für mehr Datenschutz

Archivmeldung vom 24.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Claudia Roth 2007 in Göttingen Bild: Stepan / de.wikipedia.org
Claudia Roth 2007 in Göttingen Bild: Stepan / de.wikipedia.org

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Herausgabe von Bestands- und Verkehrsdaten erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat einmal mehr den Datenschutz gestärkt und den immer umfassenderen Überwachungsbegehren klare Grenzen gesetzt. Das ist ein Erfolg für die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und eine Stärkung des Telekommunikationsgeheimnisses."

Roth und Spitz weiter: „Mit der Absage an die derzeitige Praxis der Datenherausgabe bestimmter Informationen aufgrund unklarer Normen, wenn leider auch nicht für alle Datenübermittelungen, und der eindeutigen Einordnung von dynamischen IP-Adressen unter das Fernmeldegeheimnis, schützt das Bundesverfassungsgericht die Privatsphäre. Gerade die Entscheidung, dass dynamische IP-Adressen nach Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt sind, bestätigt die Position von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Doch leider plädieren allen voran CDU/CSU und große Teile der SPD weiterhin ununterbrochen für die Wiedereinführung der allumfassenden Vorratsdatenspeicherung und damit für einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Diesen Plänen stellen wir uns klar entgegen.

Der Ball liegt jetzt vielmehr bei der schwarz-gelben Bundesregierung, die 15 Monate Zeit hat, hier eine gesetzliche Neuregelung vorzunehmen und zeigen kann, wie wichtig ihr Datenschutz im 21. Jahrhundert wirklich ist. Meint es Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ernst mit ihrer klaren Absage an die Vorratsdatenspeicherung, muss sie ihre bisherige Position zur anlasslosen Speicherung von IP-Verkehrsdaten revidieren. Jetzt müssen die Unklarheiten des Telekommunikationsgesetzes behoben und ein klarer Schutz der Privatsphäre ermöglicht werden. Dazu gehören restriktive Vorgaben, welche Telekommunikationsdaten gespeichert werden dürfen, deutliche Maximalspeicherfristen statt breite Auslegungsspielräume für die Unternehmen und ein Ende der massenhaften unkontrollierten Abfrage und Speicherung von IP-Verkehrsdaten durch effektive Schutzmechanismen wie den Richtervorbehalt.“

Quelle: Bündnis 90/Die Grünen (pressrelations)

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