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Fahrverbote in Stuttgart vermutlich erst nach der Wahl

Archivmeldung vom 02.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Durchfahrt verboten...
Durchfahrt verboten...

Bild: Ralf Dietermann / pixelio.de

Die grün geführte Landesregierung in Baden-Württemberg kann eine politisch heikle Entscheidung bis nach der Bundestagswahl aufschieben: Dem Land fehlt noch die schriftliche Urteilsbegründung der Feinstaub-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, berichtet der "Spiegel".

Das Gericht hielt Dieselfahrverbote in der Landeshauptstadt Stuttgart für kaum vermeidbar. Die einmonatige Frist, innerhalb derer die Beteiligten Rechtsmittel einlegen können, beginnt jedoch erst mit der Zustellung des Urteils – und endet somit nach dem Wahltermin am 24. September. Die Landesregierung hat bereits angekündigt, das Urteil "in aller Ruhe" prüfen zu wollen.

Intern sind die Grünen froh über die Verzögerung. Der Aufschub erlöst Ministerpräsident Winfried Kretschmann jedoch nicht vom eigentlichen Dilemma: Akzeptiert er das Gerichtsurteil, wie es der linke Flügel der Grünen fordert, verärgert er die Autofahrer im Südwesten. Legt er Berufung ein, wie es der Koalitionspartner CDU will, stellt er sich offen gegen den autokritischen Kurs seiner Bundespartei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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