RA Dr. Vosgerau: „Fürchte, dass Berlin-Wahl nicht in allen Wahlkreisen wiederholt wird“
Archivmeldung vom 08.12.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIm Gespräch mit AUF1 nimmt der Privatdozent an der Universität Köln, der Berliner Rechtsanwalt und Staatsrechtslehrer Dr. Ulrich Vosgerau, zu den Wahlprüfungsbeschwerden zur Berlin-Wahl, von denen er auch einige vertritt, Stellung sowie zum sogenannten Klimanotstand in Zusammenhang mit dem Budgetloch.
Ferner äußert er sich zum geplanten WHO-Pandemie-Vertrag und erklärt, dass mit diesem die Zustände während der Corona-Jahre nachträglich legalisiert werden sollen. Nun strebe die WHO eine weltweite Gesundheitsvorsorge an, wobei dies auch mit Zwangsmaßnahmen verbunden sei.
Ungeachtet dessen gibt Vosgerau zu bedenken, dass die Staaten freiwillig Mitglieder der WHO seien und dies jederzeit ändern könnten. Bezüglich der festgelegten Klimaschutzziele betont der Jurist, dass von diesen ein Staat jederzeit abrücken könne, da es sich um keine rechtliche, sondern nur politische Selbstverpflichtung handele.
Quelle: AUF1