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Rechtlich fix: Merkel kann Länderchefs klare Vorschriften machen

Archivmeldung vom 31.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Angela Merkel (2019)
Angela Merkel (2019)

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bei „Anne Will“ zeigte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag mit den lockerungsfreudigen Länderchefs unzufrieden. Sie machte es deutlich, dass der Bund sich künftig bei Pandemie-Maßnahmen auf das Infektionsschutzgesetz stützen könnte. Nun macht ein Schreiben aus dem Bundestag diesen Anspruch der Kanzlerin rechtlich fix. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Bei dem Schreiben handelt es sich um ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in Auftrag gab. Darin steht, dass der Bund den Ländern über das Infektionsschutzrecht Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie machen kann, die genau befolgt werden müssten. Demnach kann der Bund die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vollumfänglich gesetzlich regeln, weil er die Gesetzgebungskompetenz für das Infektionsschutzrecht besitzt.

Diese Kompetenz umfasse auch Maßnahmen zum Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, steht im veröffentlichten Dokument. Es sei eben „zulässig, dass der Bundesgesetzgeber detailreiche und strikte Regelungen trifft, die weitgehend auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichten und so wenig wie möglich Ermessen einräumen“, heißt es weiter. „Beim Gesetzesvollzug durch die Länder bestünde in einem solchen Fall wenig Spielraum.“

Für die Andeutung, den Bundesländern bei Corona-Maßnahmen die Kompetenzen einzuschränken, hatte Merkel in den letzten Tagen Kritik geerntet. CDU- und Regierungschef von Nordrhein-Westfalen Armin Laschet widersprach Merkel, indem er öffentlich darauf bestand, neben der Notbremse Öffnungen in Modellprojekten umsetzen zu wollen. Auch der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) will nach Ostern nach dem Vorbild Tübingens Öffnungen mit Schnelltests ermöglichen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) wies „Länder-Bashing aus dem Kanzleramt“ zurück. Dieses „Bashing“ sei nicht klug, und alle hätten ja gemeinsam eine große Aufgabe zu bewältigen, so Müller in der „Tagesschau“.

Zwei Drittel laut Umfrage an Merkels Seite

Eine frische Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der „Augsburger Allgemeinen“ zeigt allerdings, dass gut zwei Drittel der Deutschen sich im Streit zwischen Bund und Ländern eine aktivere Rolle von Bundeskanzlerin Merkel wünschen. Sie sollte demnach stärker in die Corona-Politik der Länder eingreifen dürfen. Mehr als die Hälfte sprach sich dabei dafür aus, dass Merkel „auf jeden Fall“ gegenüber den Ministerpräsidenten durchgreifen sollte. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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