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Union: Scholz legt auf Drängen der Union Unternehmensteuerreform vor

Archivmeldung vom 22.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Elster: Das Programm des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern (Symbolbild)
Elster: Das Programm des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern (Symbolbild)

Bild: Annamartha / pixelio.de

Das Bundesministerium der Finanzen hat am vergangenen Freitag den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vorgelegt. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler folgendes.

Antje Tillmann: "Wir sind sehr erfreut, dass der Finanzminister endlich den Entwurf zur Unternehmensteuerreform vorlegt. Nun wird es an uns liegen, die parlamentarischen Beratungen vor Ende der Legislaturperiode zügig abzuschließen, um die Attraktivität des Standorts Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb sicherzustellen. Das stärkt insbesondere die deutschen mittelständischen Unternehmen, die überwiegend als Personengesellschaften organisiert sind.

Auch inhaltlich begrüßen wir den Entwurf. Damit wird eine der wesentlichen Kernforderungen unseres Positionspapiers zur Modernisierung der Unternehmensbesteuerung aus November 2019 aufgreift. Auch unterstützen wir, dass im Umwandlungsteuerrecht zukünftig auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein sollen. Es ist auch gut, dass künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden können sollen.

Leider fehlen in dem Entwurf die dringend erforderlichen Verbesserungen bei der Begünstigung nicht entnommener Gewinne (sog. Thesaurierungsbegünstigung). Die geltende Regelung stößt in der praktischen Anwendung leider auf wenig Akzeptanz. Aufgrund der engen Fassung der Regelung wird sie derzeit lediglich von 0,09 Prozent der potenziellen Personengesellschaften in Anspruch genommen. Auch kann die Belastungsneutralität, die sich der Gesetzgeber mit der Einführung der Thesaurierungsbegünstigung zum Ziel gesetzt hatte, nur bei Personenunternehmen mit sehr hohen Gewinnen erreicht werden. Deshalb ist die Reform der Thesaurierungsbegünstigung dringend erforderlich."

Fritz Güntzler: "Mit der Umsetzung des steuerlichen Optionsmodells für Personengesellschaften werden wir einen wichtigen Schritt zur rechtsformneutralen Besteuerung gehen. Damit werden wir die Möglichkeit schaffen, dass sich Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können. Dies haben wir seit mehr als einem Jahr immer wieder gefordert.

Jedoch hätten wir es begrüßt, wenn Herr Scholz den Ressorts, Ländern und Verbänden mehr Zeit zur Stellungnahme eingeräumt hätte. Für solch ein komplexes Vorhaben, welches zu wesentlichen Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung führt, war die Frist ungenügend. Diese Praxis hat leider System und ist mit der Anhörungsfrist zum Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz nun trauriger Rekord. Es wird an uns als Parlamentsfraktion liegen, eine demokratische Beteiligung aller Interessengruppen sicherzustellen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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