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Enteignung: Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2019

Archivmeldung vom 11.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Enteignung von PKWs mit Verbrennungsmotor ab 2032? (Symbolbild)
Staatliche Enteignung von PKWs mit Verbrennungsmotor ab 2032? (Symbolbild)

Von Fotografie: Frank C. Müller, Baden-Baden - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3242623

In Stuttgart soll es ab Januar 2019 Diesel-Fahrverbote geben. Dies soll zunächst nur Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter betreffen, entschied die baden-württembergische Landesregierung am Mittwoch. Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 will die grün-schwarze Koalition zunächst vermeiden. Dabei soll ein Paket zur Luftreinhaltung helfen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Diesel-Fahrverbote in Städten im Februar möglich gemacht. In Hamburg wurde daraufhin bereits ein Diesel-Fahrverbot eingeführt, welches auf zwei Streckenabschnitte begrenzt ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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