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NRW-Justizminister und DSW-Präsident: VW-Aufsichtsrat sollte zivilrechtliche Schritte gegen Winterkorn prüfen

Archivmeldung vom 29.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wegen möglicher Beteiligung an Straftaten ermittelt, sollte nach Auffassung von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) und Ulrich Hocker, Präsident der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), der Aufsichtsrat auch zivilrechtliche Schritte prüfen. "Strafrechtlich gilt die Unschuldsvermutung", sagt Hocker gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Aber der Aufsichtsrat ist vom Aktiengesetz her verpflichtet, mögliche Managementfehler bei Volkswagen nun auch zivilrechtlich zu ahnden. Da kann es um Schadenersatz von vielen Millionen Euro für das Unternehmen gehen." Kutschaty erklärte: "Winterkorn als früherer Vorstandsvorsitzender muss nun damit rechnen, dass ihn das Unternehmen zivilrechtlich verklagt. Wenn gegen Gesetze verstoßen wurde, kann dies eine Haftung des Managers gegenüber dem Unternehmen begründen."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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