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Bürgergeld kommt in Deutschland ab dem 1. Jannuar

Archivmeldung vom 07.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bildmontage WB: Canva; Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Bildmontage WB: Canva; Wochenblick / Eigenes Werk

Die Blockade der Union im Bundesrat für das Projekt Bürgergeld der Ampelregierung war nur Theater. Denn jetzt ist fix, ab 1. Jänner 2023 kommt der neue Hartz-IV-Ersatz. Der große Wurf ist es dennoch nicht, denn viele Ungerechtigkeiten bleiben. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Der Bundesrat hat das Bürgergeld nun auch durchgewunken. Nach Anpassungen gab die Union ihre Blockade auf. Ab Jänner gibt es um bis zu 53 Euro (insgesamt 502 Euro) höhere Regelbezüge.

Dies ist jedoch keine Erhöhung, sondern lediglich eine Inflationsanpassung. Zudem gibt es auch höhere Freibeträge für Aufstocker und auch die Regelungen zum Vermögen wurden geändert. 15.000 Euro darf man haben, für zwei Jahre gilt auch eine Schonvermögensgrenze von 40.000 Euro pro Person. Wohnkosten und Heizkosten werden gezahlt. Strafen, wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt, soll es, entgegen dem ersten Entwurf, nun doch geben. Der große Wurf bzw. die angebliche Gerechtigkeit, die die Ampel immer betonte, ist das Gesetz dennoch nicht.

Gleichmacherei statt Ungerechtigkeit beseitigen

Denn ein Mitte-50-Jähriger, der sein ganzes Leben gearbeitet und Steuern gezahlt hat, wird mit einem Mitte-20-Jährigen, der nach der Lehre in die Arbeitslosigkeit gegangen ist, gleichgestellt. Um dies zu vermeiden, hätte man das Bürgergeld staffeln müssen und auch die Höhe des Schonvermögens auf Arbeitsjahre angerechnet erhöhen müssen. Dann wäre man allerdings wieder bei Hartz IV gewesen. Denn vor 2005 konnten Arbeitslose bis zu 32 Monate lang 68 Prozent ihres Nettogehalts als Arbeitslosengeld beziehen. Anschließend standen ihnen – bis zur Rente – 58 Prozent als Arbeitslosenhilfe zu. Diese Regelung war insofern gerecht, als sich in der Höhe der Bezüge die bisherige Arbeitsleistung widerspiegelte. Dies war in gewisser Hinsicht gerecht, benachteiligte aber auch Personen, die jahrelang in prekär bezahlten Jobs gearbeitet hatten. Das Bürgergeld macht nun alle gleich, aber besser wird nichts."

Quelle: Wochenblick

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