Union und SPD wollen Sondervermögen für Krankenhausreform nutzen
In den Verhandlungen für eine schwarz-rote Koalition hat die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege sich darauf verständigt, einen bedeutenden Teil der Krankenhausreform aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu bezahlen und nicht von den gesetzlich Versicherten übernehmen zu lassen.
"Der bisher für die GK vorgesehene Anteil für den Transformationsfonds
für Krankenhäuser finanzieren wir aus dem Sondervermögen Infrastruktur",
heißt es in dem finalen Text der AG, über den die Mediengruppe Bayern
(Donnerstagausgaben) berichtet.
Bisher waren jährliche Ausgaben
aus dem Fonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro vorgesehen, die aus dem
Gesundheitsfonds und damit durch die gesetzliche Krankenversicherung
finanziert worden wären. Als weitere Maßnahme "zur Stabilisierung der
Beiträge" plant das Bündnis "die bisher nicht kostendeckenden Beiträge
für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln vollständig zu finanzieren".
Dies soll bereits im Jahr 2025 erfolgen.
Generell soll die
Krankenhausreform "bis Sommer" überarbeitet werden. "Wir ermöglichen den
Ländern zur Sicherstellung der Grund- (Innere, Chirugie, Gynäkologie
und Geburtshilfe) und Notfallversorgung der Menschen besonders im
ländlichen Raum Ausnahmen und erweiterte Kooperationen", hieß es in dem
Papier weiter. Um die finanzielle Stabilität der "bedarfsnotwendigen
Krankenhäuser" zu sichern, schließe man die Lücke aus den Jahren 2022
und 2023 in deren Betriebskostenfinanzierung.
Auch die Definition
von Fachkrankenhäusern soll überarbeitet werden "mit dem Ziel, dass die
in den Ländern bestehenden und für die Versorgung relevanten
Fachkliniken erhalten bleiben können". Für die Umstellung sollen die
Krankenhäuser in der sogenannten Konvergenzphase nun drei statt zwei
Jahre Zeit bekommen. "Das Jahr 2027 wird dabei für alle Krankenhäuser
erlösneutral ausgestaltet".
Quelle: dts Nachrichtenagentur