Scheuer will KBA nicht zu mehr Verbraucherschutz verpflichten
Archivmeldung vom 20.11.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDas Bundesverkehrsministerium von Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) sieht keine Veranlassung, den Verbraucherschutz künftig als Aufsichtsziel in den Aufgaben des Kraftfahrtbundesamts (KBA) zu verankern. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet.
Der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger (CDU) schreibt darin, dass es sich beim Verbraucherschutz "nicht um eine auf straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten begrenzte Materie" handle. Somit könne der Verbraucherschutz auch nicht "unmittelbarer Gegenstand der Regelungen" zur Durchsetzung bestimmter straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sein, für die das KBA zuständig sei. Das KBA kümmere sich vielmehr um die Erteilung von Typgenehmigungen, die Durchführung des Produktsicherheitsgesetzes in Bezug auf bestimmte Produkte im Straßenverkehr und die Marktüberwachung, so Bilger weiter.
Zugleich wies er darauf hin, dass mit der Einrichtung des Verbraucherbeirats beim KBA "der Stärkung der Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes Rechnung getragen worden" sei. "Der Beirat unterstützt das KBA beratend und erhöht die Transparenz des Verwaltungshandelns des KBA", so der CDU-Politiker. Die FDP äußerte Zweifel am Nutzen des Beirats. So habe das Gremium bislang keine Empfehlungen für das KBA ausgesprochen, "was sicher nicht an mangelnder Expertise seiner Beiratsmitglieder liegt", sagte die Verbraucherexpertin der Liberalen, Katharina Willkomm, dem "Handelsblatt". Wenn das für die Regierung in Ordnung sei, "dann ist der Verbraucherbeirat offensichtlich vor allem Verbrauchertäuschung".
Quelle: dts Nachrichtenagentur